• Friedrichsdorf (Landkreis Hochtaunuskreis, Hessen)
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Beschreibung

Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:

  • Verkaufswagen/Verkaufsstände
  • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
  • Informationsstände
  • Werbeaufsteller/Werbetafeln
  • Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
  • Fahrradständer
  • Plakatierung

Inhalt der Erlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R.  befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.

Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

Hinweise für Hochtaunuskreis: Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Online-Dienste

Sondernutzung nach § 46 1 Hess. Straßengesetz

ID: L100001_375264705

Beschreibung

Sondernutzungserlaubnis / Ausnahmegenehmigung auf öffentlichen Straßen und Plätzen nach § 46 Abs.1 Nr. 8 StVO

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Version

Technisch erstellt am 05.10.2021

Technisch geändert am 02.12.2022

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Sondernutzungserlaubnis / Ausnahmegenehmigung auf öffentlichen Straßen und Plätzen nach § 46 Abs.1 Nr. 8 StVO

ID: L100001_383710787

Beschreibung

Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Friedrichsdorf kann in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen nach § 46 StVO (Straßenverkehrsordnung) genehmigen. Ausnahmegenehmigung vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen wie Aufstellen von Bau- oder Gerätewagen, Baugerüsten, Containern, Autokränen, Infoständen, Bauzäunen o.Ä. zum Einrichten von Haltverboten bzw. Sperrung von Gehwegen und Fahrbahnen oder Ähnliches zwecks Materialablagerungen.

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Version

Technisch erstellt am 08.12.2022

Technisch geändert am 08.12.2022

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.

Ansprechpartner

Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

Adresse

Hausanschrift

Wilhelmstraße 10

65185 Wiesbaden

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 27.10.2016

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Stadt Friedrichsdorf - Verkehrs- und Ordnungsamt - Sachgebiet Verkehrs- und Ordnungsbehörde

Adresse

Hausanschrift

Hugenottenstraße 55

61381 Friedrichsdorf

Parkmöglichkeiten

Behindertenparkplatz: Parkplatz am Rathaus - Bahnstraße & Hugenottenstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei

Parkplatz: Parkplatz am Rathaus - Bahnstraße & Hugenottenstraße
Anzahl der Stellplätze: 32
Gebührenfrei

Parkplatz: Parkplatz für Elektrofahrzeuge
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei

Haltestellen

  • Haltestelle: Friedrichsdorf, Bahnhof (Fußweg 9 Min)
    Linien:
    • Regionalbahn: Linie R 15 / R 16
    • S-Bahn: Linie S5
  • Haltestelle: Friedrichsdorf, Haltestelle Hornig (Fußweg 4 Min.)
    Linien:
    • Bus: Linie Linie 53 / 54 / 55

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 1340

61364 Friedrichsdorf

Öffnungszeiten

Montag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr

Dienstag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr

Mittwoch 08:00- 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 18:00 Uhr

Freitag 08:00- 12:00 Uhr

Hinweis:

Außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung!"

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 10.12.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Hochtaunuskreis - Ordnungs-, Waffen- und Verkehrsrecht, Umwelt- und Bauservice

Adresse

Hausanschrift

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v. d. Höhe

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag-Freitag:

09:00-12:00 Uhr

12:30-15:30 Uhr

Kontakt

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

Weitere Informationen

Bezahlmöglichkeiten: Some(Überweisung)

Stichwörter

Abfall, Bauservice, Bewachung, Feiertag, Glücksspiel, Lotterie, Makler, Ordnungsamt, Prostitution, Sammlung, Schornsteinfeger, Schwertransport, Sonntag, Verkehrsrecht, Versammlung, Waffen, Waffenschein

Version

Technisch geändert am 02.01.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Formulare

In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

Kosten

Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 12.11.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Sondernutzungsgenehmigung, Landesstraßen, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Gerüst aufstellen, Sondernutzungserlaubnis, Warenstand, Informationsstand, Sondernutzung, Plätze, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Kreisstraßen, Bundesstraßen, Werbestand, Straßen, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Verkaufsstand, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Gerüst

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019