Elektronischer Aufenthaltstitel
Hier erhalten Sie Informationen zur Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels.
Beschreibung
Ausländische Bürgerinnen und Bürger in Deutschland benötigen einen Aufenthaltstitel.
Ab 1. September 2011 wird der elektronische Aufenthaltstitel mit zertifiziertem Chip im Kreditkartenformat eingeführt. Mit Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels werden der bisherige Aufenthaltstitel (Klebeetikett), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte und der Ausweisersatz in Papierform abgelöst.
Der elektronische Aufenthaltstitel wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG
- Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht EU-Bürger sind
- Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht EU-Bürger sind
- Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz
- Blaue Karte-EU
Auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels werden grundsätzlich
- personenbezogene Daten,
- biometrische Daten (das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke) sowie
- Nebenbestimmungen (Auflagen, z. B. zur Erwerbstätigkeit),
gespeichert.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, auf dem Chip
- Daten für elektronische Behördendienste (Elektronischer Identitätsnachweis) und
- Qualifizierte elektronische Signatur
zu speichern. Die Nutzung dieser Online-Ausweisfunktionen kann auf Wunsch ein- beziehungsweise ausgeschaltet werden.
Da auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels die Fingerabdrücke gespeichert werden, ist künftig immer die persönliche Vorsprache der antragstellenden Person(en) ab dem 6. Lebensjahr erforderlich.
Online-Dienste
Antrag auf Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (Familiennachzug)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für die Beantragung liegt bei den Ausländerbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte).
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Weimar - Ausländerbehörde
Beschreibung
Aufgrund aktuell gehäufter Krankheitsausfälle kommt es zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihrer Anliegen. In dringenden Fällen schreiben Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff "dringend" und Ihrem Anliegen an auslaenderbehoerde@stadtweimar.de. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Due to the current high incidence of sick leave, there may be delays in processing your enquiry. In urgent cases, please send an e-mail with the subject "urgent" and your request to auslaenderbehoerde@stadtweimar.de. Thank you for your understanding.
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Anliegen in der Ausländerbehörde können nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail.
Requests at the Foreigners' Registration Office can only be processed by prior appointment. Please make an appointment by e-mail.
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Einen Termin für An-, Ab- und Ummeldung können Sie auch über unser Online-Verfahren buchen | You can book an appointment for registration, deregistration and re-registration also via our online procedure:
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Für die Beantragung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ist immer ein Antrag erforderlich.
To apply for or extend a residence permit you always need an application (plus necessary documents).
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Die erste Dokumentenausgabe im Jahr 2024 findet am 11.01.2024 (9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr) statt.
The first issue of documents will take place on 11.01.2024 (9 - 12 o´clock and 13 - 15 o´clock).
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03643 762-222
Fax: 03643 762-234
E-Mail: auslaenderbehoerde@stadtweimar.de
Stichwörter
ausländer, amt für migration, migranten, foreigners office,
erforderliche Unterlagen
Je nach Aufenthaltszweck werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Der elektronische Aufenthaltstitel wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und an die zuständige Stelle versandt. Dadurch ergeben sich Wartezeiten von ca. 4 bis 6 Wochen.
Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.
Die maximale Gültigkeitsdauer liegt bei 10 Jahren für unbefristete Aufenthaltstitel. Sie ist allerdings an die Passgültigkeit gebunden. Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels genutzt.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten bis längstens 31.08.2021 ihre Gültigkeit.
Es wird keine Umtauschaktion von alten Aufenthaltstiteln in Etikettform in den neuen Elektronischen Aufenthaltstitel geben. Das bedeutet, dass alle bisherigen Aufenthaltstitel bis zum Ablauf der Befristung, bis zur Neuausstellung oder Verlängerung des Reisepasses gültig bleiben. Erst bei der Beantragung der Verlängerung beziehungsweise dem Übertrag des Aufenthaltstitels wird ein Elektronischer Aufenthaltstitel bestellt.
Da die zuständige Stelle den Elektronischen Aufenthaltstitel zwar ausgibt, aber nicht mehr selbst ausstellt, kann der Aufenthaltstitel nicht mehr direkt bei der Vorsprache durch die zuständige Stelle verlängert werden. Diese Regelung gilt auch für Passüberträge.
Unterstützende Institutionen
Finden Sie unter folgenden Links:
- Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- BAMF - Broschüre Alles Wissenswerte zum elektronischen Aufenthaltstitel in mehreren Sprachen zum Download
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Innenministerium am 26.05.2011
Stichwörter
eAT