Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte mit akademischer AusbildungOnline erledigen

    Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung beantragen

    Sie können als Fachkraft mit akademischer Ausbildung für die Dauer von sechs Monaten eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten, wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    Beschreibung

    Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte erhalten, wenn Sie über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen. Haben Sie keinen deutschen Hochschulabschluss, muss Ihr Abschluss entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Die Anerkennung oder Feststellung der Vergleichbarkeit können Sie bereits vor Ihrer Einreise nach Deutschland vornehmen (siehe weiterführende Informationen).

    Wenn Sie sich bereits im Bundesgebiet aufhalten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten, wenn Sie unmittelbar davor im Besitz eines Aufenthaltstitels zur Erwerbstätigkeit oder eines Aufenthaltstitels zum Zweck des studienbezogenen Praktikums EU waren.

    Wollen Sie eine Beschäftigung in einem reglementierten Beruf ausüben, muss die erforderliche Berufsausübungserlaubnis bei Erteilung des Aufenthaltstitels zur Arbeitsplatzsuche bereits erteilt oder zugesagt sein.

    Reglementierte Berufe sind berufliche Tätigkeiten, deren Aufnahme oder Ausübung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist. In Deutschland reglementierte Berufe sind z. B. Arzt/Ärztin, Krankenpfleger/Krankenpflegerin, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, Lehrer/Lehrerin, Erzieher/Erzieherin oder Ingenieur/Ingenieurin.

    Mit der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche können Sie eine Probebeschäftigung, zu deren Ausübung die Qualifikation befähigt, für bis zu zehn Stunden je Woche ausüben.

    Die Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu sechs Monate erteilt.

    Online-Dienst

    Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit

    ID: L100038_213384221

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Ausländerbehörde

    Beschreibung

    Aufgrund aktuell gehäufter Krankheitsausfälle kommt es zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihrer Anliegen. In dringenden Fällen schreiben Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff "dringend" und Ihrem Anliegen an auslaenderbehoerde@stadtweimar.de. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

    Due to the current high incidence of sick leave, there may be delays in processing your enquiry. In urgent cases, please send an e-mail with the subject "urgent" and your request to auslaenderbehoerde@stadtweimar.de. Thank you for your understanding.

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    Anliegen in der Ausländerbehörde können nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail.

    Requests at the Foreigners' Registration Office can only be processed by prior appointment. Please make an appointment by e-mail.

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    Einen Termin für An-, Ab- und Ummeldung können Sie auch über unser Online-Verfahren buchen | You can book an appointment for registration, deregistration and re-registration also via our online procedure:

    An-, Ab- und Ummeldung > Termin online vereinbaren | Registration, deregistration and re-registration > book an appointment online

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    Für die Beantragung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ist immer ein Antrag erforderlich.

    To apply for or extend a residence permit you always need an application (plus necessary documents).

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    Die erste Dokumentenausgabe im Jahr 2024 findet am 11.01.2024 (9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr) statt.

    The first issue of documents will take place on 11.01.2024 (9 - 12 o´clock and 13 - 15 o´clock).

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwanseestraße 17

    99423 Weimar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03643 762-222

    Fax: 03643 762-234

    E-Mail: auslaenderbehoerde@stadtweimar.de

    Stichwörter

    ausländer, amt für migration, migranten, foreigners office,

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Reisepass oder Passersatz
    • Visum, sofern dies für die Einreise nach Deutschland erforderlich war
    • Aktuelles biometrisches Foto
    • Original der Urkunde über die erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung
    • Bei ausländischen Hochschulabschlüssen: Bescheid über die Anerkennung oder Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses, Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) soweit vorhanden
    • Bei reglementierten Berufen: Berufsausübungserlaubnis oder Zusage über die Erteilung
    • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (z.B. Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
    • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
    • Aktuelle Meldebescheinigung
    • Mietvertrag

    Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weitere Unterlagen anfordern

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: Vereinzelt
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Persönliches Erscheinen erforderlich: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und sofern dies für die Einreise nach Deutschland erforderlich war - ein zweckentsprechendes Visum.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie besitzen
      • einen deutschen,
      • einen anerkannten ausländischen oder
      • einen deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss
    • Gegenstand Ihrer Arbeitsplatzsuche ist die Beschäftigung als Fachkraft.
    • Soweit erforderlich, verfügen Sie über eine Berufsausübungserlaubnis bzw. über eine Zusage für die Erteilung.
    • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde kann Klage vor dem, im Bescheid genannten, Gericht erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren gestaltet sich wie folgt: 

    • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein.
    • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin.
    • Während des Termins wird Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise werden geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin).
    • Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren.
    • Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) genommen.
    • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.
    • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
    • Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.

    Fristen

    • Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres Visums oder Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
    • Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal sechs Monate ausgestellt.
    • Klagefrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    6 bis 8 Wochen

    Kosten

    Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00

    Hinweise:

    • Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann können weitere Gebühren anfallen.
    • Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.
    • Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

    Unterstützende Institutionen

    Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland" vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland. 

    Telefon: 030 1815-1111
    Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
     

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) am 20.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2023

    Stichwörter

    Probebeschäftigung, Aufenthaltserlaubnis, Hochschulabschluss, Jobsuche, Akademische Ausbildung, Fachkraft mit akademischer Ausbildung, Studienabschluss, Arbeitsplatzsuche, Fachkraft, Universitätsabschluss, Stellensuche, Akademiker/in, Bewerbung, Erwerbstätigkeit, Aufenthaltstitel, Einwanderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English