Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen DeutschenOnline erledigen

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen

    Wenn Sie zu Ihrem deutschen minderjährigen, ledigen Kind nach Deutschland nachziehen wollen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erhalten.

    Beschreibung

    Sie können zu Ihrem deutschen, minderjährigen, ledigen Kind nachziehen, wenn Sie aus einem Staat außerhalb der EU oder des EWR kommen, das Personensorgerecht für das deutsche Kind innehaben und beabsichtigen, dieses auch auszuüben.

    Personensorge umfasst das Recht und zugleich die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Minderjährig ist das Kind, wenn es das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ledig ist, wer nicht verheiratet ist und es auch noch nicht war; auch wer in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, ist nicht ledig

    Liegen diese Voraussetzungen vor, ist Ihnen die Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.

    Sie können zu Ihrem Kind auch nachziehen, wenn Sie kein Personensorgerecht innehaben. Voraussetzung ist, dass Sie mit Ihrem Kind bereits eine familiäre Lebensgemeinschaft in Deutschland führen. Eine familiäre Lebensgemeinschaft ist anzunehmen, wenn die Angehörigen regelmäßigen Kontakt zueinander pflegen, der über bloße Besuche hinausgeht. Liegen die Voraussetzungen vor, entscheidet die Behörde im Wege des Ermessens über die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.

    Unter Umständen kann Sie die Ausländerbehörde zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten. Dies wird dann auf Ihrer Aufenthaltserlaubnis vermerkt. 

    Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel und wird für mindestens ein Jahr erteilt.

    Online-Dienst

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (Familiennachzug)

    ID: L100038_213384219

    Beschreibung

    Dieser Dienst soll ausländische Personen, die keine Unionsbürger sind und einen Familienangehörigen nach Deutschland begleiten, erstmals zu diesem umziehen oder ihren Aufenthalt bei dieser Person fortsetzen möchten (Familiennachzug), bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis unterstützen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Ausländerbehörde

    Beschreibung

    Aufgrund aktuell gehäufter Krankheitsausfälle kommt es zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihrer Anliegen. In dringenden Fällen schreiben Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff "dringend" und Ihrem Anliegen an auslaenderbehoerde@stadtweimar.de. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

    Due to the current high incidence of sick leave, there may be delays in processing your enquiry. In urgent cases, please send an e-mail with the subject "urgent" and your request to auslaenderbehoerde@stadtweimar.de. Thank you for your understanding.

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    Anliegen in der Ausländerbehörde können nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail.

    Requests at the Foreigners' Registration Office can only be processed by prior appointment. Please make an appointment by e-mail.

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    Einen Termin für An-, Ab- und Ummeldung können Sie auch über unser Online-Verfahren buchen | You can book an appointment for registration, deregistration and re-registration also via our online procedure:

    An-, Ab- und Ummeldung > Termin online vereinbaren | Registration, deregistration and re-registration > book an appointment online

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    Für die Beantragung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ist immer ein Antrag erforderlich.

    To apply for or extend a residence permit you always need an application (plus necessary documents).

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    Die erste Dokumentenausgabe im Jahr 2024 findet am 11.01.2024 (9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr) statt.

    The first issue of documents will take place on 11.01.2024 (9 - 12 o´clock and 13 - 15 o´clock).

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwanseestraße 17

    99423 Weimar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03643 762-222

    Fax: 03643 762-234

    E-Mail: auslaenderbehoerde@stadtweimar.de

    Formulare

    Antrag Aufenthalt

    Stichwörter

    ausländer, amt für migration, migranten, foreigners office,

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Pass oder Passersatz
    • Aktuelles biometrisches Foto
    • Visum, soweit dies für die Einreise erforderlich war
    • Geburtsurkunde Ihres Kindes
    • Ggfls. Nachweis über das Sorgerecht
    • Ggfls. Nachweise über die Führung der familiären Lebensgemeinschaft
    • Aktuelle Meldebescheinigung

    Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weitere Unterlagen anfordern.

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: Vereinzelt
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Persönliches Erscheinen erforderlich: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
    • Ihr Kind ist minderjährig, ledig und besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Sie haben das Personensorgerecht über Ihr Kind und wollen dieses ausüben oder führen als nicht personensorgeberechtigter Elternteil bereits eine familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Kind in Deutschland.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde kann Klage vor dem, im Bescheid genannten, Gericht erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

    • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin.
    • Während des Termins wird Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise werden geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin).
    • Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren.
    • Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung der eAT-Karte genommen.
    • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.
    • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen.

    Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.

    Fristen

    • Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis oder - wenn Sie sich in Deutschland rechtmäßig ohne Visum aufhalten - innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise beantragt werden.
    • Klagefrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    6 bis 8 Wochen

    Kosten

    Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

    Hinweise:

    • Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
    • Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.

    Unterstützende Institutionen

    Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland" vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.

    Telefon: 030 1815-1111
    Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
     

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) am 13.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2023

    Stichwörter

    Elternnachzug, Personensorge, Vater, Aufenthaltsrecht, Deutsches Kind, Familiennachzug, Eltern, Einwanderung, Mutter, Lediges Kind, Personensorgeberechtigter Elternteil, Aufenthaltstitel, Minderjähriges Kind, Familiäre Gemeinschaft, ledig, Einreise, Personensorgerecht, Familienzusammenführung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English