Winterdienst / Räum- und Streupflicht
Beschreibung
Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.
Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Hessisch Lichtenau - Fachbereich 4 - Bauen, Wohnen und Umwelt
Beschreibung
Der Fachbereich 4 - Bauen, Wohnen und Umwelt - ist zuständig für den Verkauf von stadteigenen Wohnbau- und Gewerbegrundstücken und alles was mit Grundstücken und Stadtplanung zusammenhängt. Hier erhält man Auskunft über die Dorfgemeinschaftshäuser und die Mehrzweckhallen, das Bürgerhaus und die Grillhütten, die städtischen Grünanlagen, die Brunnen und die Teiche, die Kinderspielplätze und die Sportstätten, das Hallenbad sowie die Friedhöfe und das Bestattungswesen.
Adresse
Postanschrift
Landgrafenstraße 12
37235 Hessisch Lichtenau
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05602 807-153
Telefax: 05602 807-132
E-Mail: info@hessisch-lichtenau.de
Kontaktperson
Herr S. Stück
Postanschrift
Landgrafenstraße 12
37235 Hessisch Lichtenau
Telefon Festnetz: 05602 807-140
E-Mail: s.stueck@hessisch-lichtenau.de
Herr P. Eysert
Postanschrift
Landgrafenstraße 12
37235 Hessisch Lichtenau
Telefon Festnetz: 05602 807-147
E-Mail: p.eysert@hessisch-lichtenau.de
Herr B. Krengel
Postanschrift
Landgrafenstraße 12
37235 Hessisch Lichtenau
Telefon Festnetz: 05602 807-174
E-Mail: b.krengel@hessisch-lichtenau.de
Stadt Hessisch Lichtenau - Fachbereich 3 - Ordnung, Jugend und Soziales
Beschreibung
Der Fachbereich 3 - Ordnung, Jugend und Soziales - ist zuständig für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und soziale Angelegenheiten. Zu unseren Aufgaben zählen u.a die Durchführung von Wahlen, das Gewerbewesen, der Brandschutz, die Überwachung des ruhenden und - teilweise - des fließenden Verkehrs. Auch das Pass- und Meldewesen und der Fachdienst Standesamt mit dem Personenstandswesen gehören zum Fachbereich 3.
Ein weiteres großes Tätigkeitsfeld betreut der Fachdienst Soziales. Hier werden die Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Kindertagesstätten, der Seniorenarbeit, die Gewährung von Wohngeld und weitere soziale Angelegenheiten bearbeitet.
Adresse
Postanschrift
Landgrafenstraße 52
37235 Hessisch Lichtenau
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05602 807-120
Telefax: 05602 807-129
E-Mail: ordnungsamt@hessisch-lichtenau.de
Kontaktperson
Frau D. Burgener
Postanschrift
Landgrafenstraße 52
37235 Hessisch Lichtenau
Telefon Festnetz: 05602 807-121
E-Mail: d.burgener@hessisch-lichtenau.de
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
- § 10 Abs. 4 HStrG
- Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt
- § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 10 Abs. 4 HStrGKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013
Stichwörter
Granulat, Schneeräumung, Sand, Streusplitt, Räum- und Streupflicht, Schnee, Streumittel, Streupflicht, Streusalz, Schneepflug, Eis, Räumpflicht, Winterdienst, Glatteis