Stadt Hessisch Lichtenau - Fachbereich 4 - Hochbau, Wohnen und Stadtplanung
Beschreibung
Der Fachbereich 4 - Hochbau, Wohnen und Stadtplanung - ist zuständig für den Verkauf von stadteigenen Wohnbau- und Gewerbegrundstücken und alles was mit Grundstücken und Stadtplanung zusammenhängt. Hier erhält man Auskunft über die Dorfgemeinschaftshäuser und die Mehrzweckhallen, das Bürgerhaus und die Grillhütten, die städtischen Grünanlagen, die Kinderspielplätze sowie die Sportstätten und die Friedhöfe sowie das Bestattungswesen.
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Formulare
Mitteilung baugenehmigungsfreie Vorhaben (§ 63 und § 64 HBO)
Zuständigkeit für
Hessisch Lichtenau (Landkreis Werra-Meißner-Kreis, Hessen)
- Antrag auf eine Baugenehmigung stellen
- Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauvoranfrage stellen
- Bebauungsplan
- Bestattung
- Bodenrichtwertauskunft erstellen
- Denkmalbuch - Einsicht nehmen
- Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste
- Erschließungsbeitrag zahlen
- Flächennutzungsplan
- GAK-Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung beantragen
- Grundstückserwerb
- Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung
- Hausnummernvergabe
- Jagdangelegenheiten
- Kommunales Gebäudemanagement/Liegenschaftsverwaltung
- Landpachtverträge Abschluss
- Naturschutzgebiete
- Nutzungsänderung von Gebäuden
- Planfeststellung
- Spielplätze
- Sterbefall anzeigen
- Umlegung von Grundstücken - Beschluss
- Zustimmung der Bauaufsicht einholen
- Zuwendungen für Hessische Kulturdenkmäler beantragen