Stadt Hessisch Lichtenau - Fachbereich 4 - Hochbau, Wohnen und Stadtplanung

Beschreibung

Der Fachbereich 4 - Hochbau, Wohnen und Stadtplanung - ist zuständig für den Verkauf von stadteigenen Wohnbau- und Gewerbegrundstücken und alles was mit Grundstücken und Stadtplanung zusammenhängt. Hier erhält man Auskunft über die Dorfgemeinschaftshäuser und die Mehrzweckhallen, das Bürgerhaus und die Grillhütten, die städtischen Grünanlagen, die Kinderspielplätze sowie die Sportstätten und die Friedhöfe sowie das Bestattungswesen.

Adresse

Hausanschrift

Landgrafenstraße 12

37235 Hessisch Lichtenau

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Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 05602 807-153

Fax: 05602 807-132

E-Mail: info@hessisch-lichtenau.de

Formulare

Mitteilung baugenehmigungsfreie Vorhaben (§ 63 und § 64 HBO)

Zuständigkeit für

Version

Technisch geändert am 10.01.2026

Sprachversion

de

Sprache: de