Stadt Hessisch Lichtenau - Fachbereich 4 - Hochbau, Wohnen und Stadtplanung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Zuständigkeit für
Hessisch Lichtenau
- Antrag auf eine Baugenehmigung stellen
- Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauvoranfrage stellen
- Bebauungsplan
- Bestattung
- Bodenrichtwertauskunft erstellen
- Denkmalbuch - Einsicht nehmen
- Dorfentwicklung und Dorfmoderation
- Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste
- Erschließungsbeitrag zahlen
- Flächennutzungsplan
- Grundstückserwerb
- Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung
- Hausnummernvergabe
- Jagdangelegenheiten
- Kommunales Gebäudemanagement/Liegenschaftsverwaltung
- Landpachtverträge Abschluss
- Naturschutzgebiete
- Nutzungsänderung von Gebäuden
- Planfeststellung
- Spielplätze
- Sterbefall anzeigen
- Umlegung von Grundstücken - Beschluss
- Zustimmung der Bauaufsicht einholen
- Zuwendungen für Hessische Kulturdenkmäler beantragen