Bebauungsplan Änderung
    99012011011000

    Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung

    Beschreibung

    Wenn von den Vorschriften des Bauplanungsrechtes oder des Bauordnungsrechtes abgewichen werden soll, kann ein Ausnahme-, Befreiungs- oder Abweichungsantrag gestellt werden. Über den Antrag, der zu begründen ist, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde.

    In Bauantragsverfahren wird über eine beantragte Abweichung von den Vorschriften des Bauordnungsrechtes oder eine Ausnahme oder Befreiung von planungsrechtlichen Vorschriften mit dem Bauantrag entschieden.

    Ein eigenständiger Abweichungsantrag ist nur bei baulichen Anlagen nach § 73 HBO - möglich. Für genehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich (§ 63 HBO) ist dies nicht möglich. In diesen Fällen muss in einem Genehmigungsverfahren über die Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden werden.
     

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).

    Ansprechpartner

    Stadt Schwarzenborn - Fachbereich 2 - Hauptamt, Gewerbeamt, Bauamt, Wahlamt, Ordnungsamt, Schulamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    34639 Schwarzenborn

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    Version

    Technisch geändert am 02.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    60.2 - Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde

    Beschreibung

    Die allgemeine Aufgabenzuweisung für die Untere Bauaufsichtsbehörde enthält die Hessische Bauordnung (HBO).

    Danach haben die Bauaufsichtsbehörden bei baulichen und sonstigen Anlagen für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu sorgen. In Wahrnehmung dieser Aufgaben haben sie die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde gehören insbesondere die Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen, die Durchführung von Verfahren bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften sowie die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz.

    Die grundlegenden Regelungen für die Untere Denkmalschutzbehörde finden sich im Hessischen Denkmalschutzgesetz.

    Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist es, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung zu schützen und zu erhalten. Um dies zu erreichen, haben die Denkmalschutzbehörden diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihnen nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Denkmalschutzbehörde gehört insbesondere die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz sowie die Beratung der Eigentümer von Kulturdenkmälern.

    Überschrift

    Bauaufsichtsangelegenheiten Standardbau – Kommunale Zuständigkeiten

    Frau Ute Becker-Eike

    Zuständig für: Borken (Hessen), Gilserberg, Schwalmstadt:

    05681/775-6025

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    Frau Aljona Kistner

    Zuständig für: Felsberg, Malsfeld

    05681/775-6035

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    Frau Tanja Marx

    Zuständig für: Guxhagen, Körle

    05681/775-6020

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    Überschrift

    Herr Christoph Riedemann

    Zuständig für: Jesberg, Knüllwald, Neuental, Spangenberg, Wabern

    05681/775-6032

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    Herr Dieter Rininsland

    Zuständig für: Homberg (Efze), Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn

    05681/775-6023

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    Frau Christa Thein

    Zuständig für: Bad Zwesten, Edermünde, Fritzlar, Gudensberg, Niedenstein

    05681/775-6038

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    Überschrift

    Herr Bernd Wenderoth

    Zuständig für: Frielendorf, Melsungen, Morschen, Willingshausen

    05681/775-6024

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    Bauaufsichtsangelegenheiten Sonderbau

    Frau Martina Hellmuth

    05681/775-6027

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    Frau Stephanie Jacob-Clobes

    05681/775-6026

    Nachricht senden

    Frau Ina Reich-Ritter

    05681/775-6029

    Nachricht senden


    Denkmalschutzangelegenheiten – Kommunale Zuständigkeiten

    Frau Anika Dreimanis

    Zuständig für: Felsberg, Frielendorf, Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn, Willingshausen

    05681/775-6034

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    Frau Jeanny Meschkat

    05681/775-6031

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    Frau Annekathrin Sitte

    05681/775-6028

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    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 3

    34576 Homberg (Efze)

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    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Oder nach individueller Vereinbarung.Montag:von 08:30 bis 12:00 Uhr Mittwoch:von 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag:und 13:30 bis 17:30 Uhr 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05681 775-6011

    Fax: 05681 775-6001

    E-Mail: bauaufsicht@schwalm-eder-kreis.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung nach § 73 Hessische Bauordnung - HBO - / § 31 Baugesetzbuch - BauGB - mit Begründung und Erläuterung der Kompensationsmaßnahme
    • Liegenschaftsplan (Lageplan/Auszug aus der Liegenschaftskarte) nicht älter als 12 Monate und mit vermaßtem Eintrag des Vorhabens
    • ev. weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der Bauaufsichtsbehörde
    • werden durch die Abweichung / Ausnahme / Befreiung nachbarliche Rechte tangiert, erfolgt eine Beteiligung der Nachbarschaft. Eine vorher eingeholte nachbarliche Zustimmung kann das Verfahren deutlich beschleunigen.
       

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Für Abweichungen vom Bauordnungsrecht ist ein Gebührenrahmen von 50,00 Euro - 10.000,00 Euro vorgesehen; für planungsrechtliche Ausnahmen ein Gebührenrahmen von 40,00 Euro - 1.300,00 Euro, für Befreiungen 40,00 Euro - 20.000,00 Euro. Für Befreiungen mit einem Volumen von mehr als 1.000 m³ bei Sonderbauten beträgt der Gebührenrahmen 20.000,00 Euro - 50.000,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 21.06.2010

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Bauantrag, Bebauungsplan, Bauen, Bau, Befreiung, Abweichung, Ausnahme, Bauplanung, Baugenehmigung, Behörde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019