Schwalm - Eder - Kreis - 60.2 - Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde

Beschreibung

Die allgemeine Aufgabenzuweisung für die Untere Bauaufsichtsbehörde enthält die Hessische Bauordnung (HBO).

Danach haben die Bauaufsichtsbehörden bei baulichen und sonstigen Anlagen für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu sorgen. In Wahrnehmung dieser Aufgaben haben sie die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde gehören insbesondere die Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen, die Durchführung von Verfahren bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften sowie die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz.

Die grundlegenden Regelungen für die Untere Denkmalschutzbehörde finden sich im Hessischen Denkmalschutzgesetz.

Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist es, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung zu schützen und zu erhalten. Um dies zu erreichen, haben die Denkmalschutzbehörden diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihnen nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Denkmalschutzbehörde gehört insbesondere die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz sowie die Beratung der Eigentümer von Kulturdenkmälern.

Zuständigkeiten

Bauaufsichtsangelegenheiten Standardbau – Kommunale Zuständigkeiten 

Borken (Hessen), Gilserberg, Schwalmstadt:

Frau Ute Becker-Eike 05681/775-6025 Nachricht senden

Bad Zwesten, Edermünde, Fritzlar, Gudensberg, Niedenstein:

Frau Christa Thein 05681/775-6038 Nachricht senden

Felsberg, Guxhagen, Körle, Malsfeld:

Frau Tanja Marx 05681/775-6020 Nachricht senden

Jesberg, Knüllwald, Neuental, Spangenberg, Wabern:

Herr Christoph Riedemann 05681/775-6032 Nachricht senden

Homberg (Efze), Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn:

Herr Dieter Rininsland 05681/775-6023 Nachricht senden

Frielendorf, Melsungen, Morschen, Willingshausen:

Herr Bernd Wenderoth 05681/775-6024 Nachricht senden

Bauaufsichtsangelegenheiten Sonderbau 

Frau Martina Hellmuth 05681/775-6027 Nachricht senden Frau Stephanie Jacob-Clobes 05681/775-6026 Nachricht senden Frau Ina Reich-Ritter 05681/775-6029 Nachricht senden

Denkmalschutzangelegenheiten – Kommunale Zuständigkeiten 

Frielendorf, Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn, Willingshausen:

Frau Anika Dreimanis 05681/775-6034 Nachricht senden

Bad Zwesten, Borken (Hessen), Edermünde, Gilserberg, Guxhagen, Jesberg, Körle, Malsfeld, Melsungen, Neuental, Niedenstein, Schwalmstadt, Wabern:

Frau Jeanny Meschkat 05681/775-6031 Nachricht senden

Felsberg, Fritzlar, Gudensberg, Homberg (Efze), Knüllwald, Morschen, Spangenberg:

Frau Dr. Annekathrin Sitte 05681/775-6028 Nachricht senden

Adresse

Hausanschrift

Hans-Scholl-Straße 1

34576 Homberg (Efze)

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Oder nach individueller Vereinbarung.

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 
und 13:30 bis 16:00 Uhr 

Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 

Donnerstag:

und 13:30 bis 16:00 Uhr 

Kontakt

Zuständigkeit für

Version

Technisch geändert am 03.09.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE