60.2 - Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde

Beschreibung

Die allgemeine Aufgabenzuweisung für die Untere Bauaufsichtsbehörde enthält die Hessische Bauordnung (HBO).

Danach haben die Bauaufsichtsbehörden bei baulichen und sonstigen Anlagen für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu sorgen. In Wahrnehmung dieser Aufgaben haben sie die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde gehören insbesondere die Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen, die Durchführung von Verfahren bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften sowie die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz.

Die grundlegenden Regelungen für die Untere Denkmalschutzbehörde finden sich im Hessischen Denkmalschutzgesetz.

Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist es, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung zu schützen und zu erhalten. Um dies zu erreichen, haben die Denkmalschutzbehörden diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihnen nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Denkmalschutzbehörde gehört insbesondere die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz sowie die Beratung der Eigentümer von Kulturdenkmälern.

Überschrift

Bauaufsichtsangelegenheiten Standardbau – Kommunale Zuständigkeiten

Frau Ute Becker-Eike

Zuständig für: Borken (Hessen), Gilserberg, Schwalmstadt:

05681/775-6025

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Frau Aljona Kistner

Zuständig für: Felsberg, Malsfeld

05681/775-6035

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Frau Tanja Marx

Zuständig für: Guxhagen, Körle

05681/775-6020

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Überschrift

Herr Christoph Riedemann

Zuständig für: Jesberg, Knüllwald, Neuental, Spangenberg, Wabern

05681/775-6032

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Herr Dieter Rininsland

Zuständig für: Homberg (Efze), Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn

05681/775-6023

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Frau Christa Thein

Zuständig für: Bad Zwesten, Edermünde, Fritzlar, Gudensberg, Niedenstein

05681/775-6038

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Überschrift

Herr Bernd Wenderoth

Zuständig für: Frielendorf, Melsungen, Morschen, Willingshausen

05681/775-6024

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Bauaufsichtsangelegenheiten Sonderbau

Frau Martina Hellmuth

05681/775-6027

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Frau Stephanie Jacob-Clobes

05681/775-6026

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Frau Ina Reich-Ritter

05681/775-6029

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Denkmalschutzangelegenheiten – Kommunale Zuständigkeiten

Frau Anika Dreimanis

Zuständig für: Felsberg, Frielendorf, Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn, Willingshausen

05681/775-6034

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Frau Jeanny Meschkat

05681/775-6031

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Frau Annekathrin Sitte

05681/775-6028

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Adresse

Hausanschrift

Hans-Scholl-Straße 1

34576 Homberg (Efze)

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Oder nach individueller Vereinbarung.Montag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Mittwoch:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr 

Kontakt

Telefon: 05681 775-6011

Telefax: 05681 775-6001

E-Mail: bauaufsicht@schwalm-eder-kreis.de

Zuständigkeit für

Version

Technisch geändert am 01.04.2025

Sprachversion

de

Sprache: de