Bauvorlageberechtigung AnerkennungOnline erledigen

    Bauvorlageberechtigung: Anerkennung von Personen aus anderen EU-/EWR-Mitgliedsstaaten

    Beschreibung

    Bei einem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben tragen bauvorlageberechtigte Personen eine hohe Verantwortung. Sowohl der Bauantrag als auch die Bauvorlagen (z. B. Bauzeichnungen und Berechnungen) müssen von ihnen unterschrieben und der zuständigen Stelle vorgelegt werden. Dazu muss der Entwurfsplaner oder die Entwurfsplanerin beurteilen können, ob alle baurechtlichen und sonstigen Anforderungen eingehalten wurden.

    Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR als Bauvorlageberechtigter oder Bauvorlageberechtigte niedergelassen sind, sind Sie ohne Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser bauvorlageberechtigt. Sie müssen in diesem Fall

    • eine vergleichbare Berechtigung besitzen sowie
    • dafür die für eine Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser vergleichbaren Anforderungen erfüllen.

    Sind die Anforderungen in Ihrem Herkunftsstaat mit denen in Hessen nicht vergleichbar, müssen Sie sich bescheinigen lassen, dass Sie die Anforderungen, die für eine Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser erforderlich sind, erfüllen. Die Bescheinigung müssen Sie bei dem Regierungspräsidium Darmstadt beantragen, das Sie nach Ausstellung der Bescheinigung in ein eigenes Verzeichnis einträgt.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An das Regierungspräsidium Darmstadt.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Neuental

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 8

    34599 Neuental

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Zimmersrode
      Linien:
      • Bus: Linie AST 416
      • Regionalbahn: Linie RE 30 und RT 9

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei erreichbar. 

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

    Di. geschlossen

    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr

    Do. 14:00 - 18:00 Uhr

    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06693 80386-0

    Telefax: 06693 80386-25

    E-Mail: gemeindeverwaltung@neuental.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 32 - Gewerberecht, Wohnungswesen, Preisprüfung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6151 12-8606

    Telefax: 0611 32764-2125

    E-Mail: Gewerbe@rpda.hessen.de

    E-Mail: Privatkrankenanstalten@rpda.hessen.de

    E-Mail: Umsatzsteuer@rpda.hessen.de

    E-Mail: Wohngeld.Fachaufsicht@rpda.hessen.de

    E-Mail: Wohnungsfuersorge@rpda.hessen.de

    E-Mail: Meisterpruefungsausschuesse@rpda.hessen.de

    E-Mail: EAH@rpda.hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens
    • Nachweise über die mindestens 2 Jährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung (z. B. Bescheinigung früherer Arbeitgeber)

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
     

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 12.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ingenieurkammer, AK Hessen, IngK, Innenarchitekt, Stadtplanerkammer, Architektenkammer, Landschaftsarchitekt, Ingenieure, Architekten, Bauingenieur, Entwurfsverfasser, Architekt, Stadtplaner, Architektenkammer Hessen, Ingenieurin, Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, AKH, Bauplan, Architektenliste

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de