Wohngeld
Beschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Online-Dienste
Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag
Online erledigen
Vertrauensniveau
Basisregistrierung
Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag
Online erledigen
Vertrauensniveau
Basisregistrierung
Zuständigkeit
An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.
Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.
- Wohngeld:(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
Ansprechpartner
Schwalm - Eder - Kreis - 50.5 - Wohngeldbehörde
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05681 775-4975
Telefax: 05681 775-4992
E-Mail: wohngeldbehoerde@schwalm-eder-kreis.de
Kontaktperson
Frau Simone Koch
Telefon Festnetz: 05681 775-4978
Frau Pia Schmidt
Telefon Festnetz: 05681 775-4984
Frau Susanne Trieschmann
Telefon Festnetz: 05681 775-4982
Frau Susanne Dittmar
Telefon Festnetz: 05681 775-4979
Frau Manuela Mühlfarth
Telefon Festnetz: 05681 775-4980
Frau Nadia Albracht
Telefon Festnetz: 05681 775-4977
Frau Petra Kreuzberg
Telefon Festnetz: 05681 775-4986
Herr Marco Wagner
Telefon Festnetz: 05681 775-4981
Frau Bärbel Backhaus
Telefon Festnetz: 05681 775-4976
Frau Linda Siemon
Telefon Festnetz: 05681 775-4975
Herr Marcel Lübkemann
Telefon Festnetz: 05681 775-4983
Frau Lea-Aileen Thewissen
Telefon Festnetz: 05681 775-4986
Frau Mareike Damm
Telefon Festnetz: 05681 775-4987
Frau Yasemin Tekdogan
Telefon Festnetz: 05681 775-4988
Frau Viktoria Proksch
Telefon Festnetz: 05681 775-4989
Frau Tanja Huber
Telefon Festnetz: 05681 775-4990
Stadt Melsungen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Dienstag: 9:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: 7:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag: 9:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr Freitag: 9:00 bis 15:00 Uhr Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05661 708-180-184
E-Mail: buergerbuero@melsungen.de
erforderliche Unterlagen
Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Wohngeldgesetz (WoGG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 1 Wohngeldzuständigkeitsverordnung (WoGZustV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.
- Wohngeld - Informationen des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013
Stichwörter
Wohngeldstelle, Wohngeld, Wohngeldgesetz, Wohngeldhöhe, Wohnung, Wohnbeihilfe, Mietzuschuss, Wohngeldbescheid, Wohnungsamt