Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.
Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Jesberg - Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Frankfurter Straße 1
Postfach
34632 Jesberg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06695 960117
Telefax: 06695 960122
E-Mail: a.roth@gemeinde-jesberg.de
Kontaktperson
Herr Andreas Roth
Postanschrift
Frankfurter Straße 1
34632 Jesberg
Fax: 06695 960122
Telefon Festnetz: 06695 960117
E-Mail: a.roth@gemeinde-jesberg.de
Internet
Schwalm - Eder - Kreis - 30.5.1 - Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
Beschreibung
Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Ausnahmen v. Sonn- u. Feiertagsverbot
Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Baumaßnahmen
Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Erlaubnisse Taxen und Mietwagen
Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Erlaubnisse Veranstaltungen
Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Fahrtenbücher
Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Großraum- und Schwertransporte
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Telefax: 05681 775-704026
E-Mail: verkehrsbehorde@schwalm-eder-kreis.de
Kontaktperson
Frau Korinna Jäger
Telefon Festnetz: 05681 775-3070
Herr Lukas Lippert
Telefon Festnetz: 05681 775-3083
Herr Patrick Schäfer
Telefon Festnetz: 05681 775-3084
Rechtsgrundlage(n)
- § 18 Hessisches Straßengesetz (HStrG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 37 Hessisches Straßengesetz (HStrG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Genehmigung, Autobahnbaustelle, Straßenfest, Veranstaltungen, Poller, Sondernutzungen, Baustellen-Informationssystem, Verkehrsraumeinschränkung, Beschilderung