Maßnahmen zur Qualitätssicherung der nach § 155 Abs. 4 StrlSchV anerkannten Stellen und der nach §169 Abs. 1 StrlSchG bestimmten Messstellen Durchführung

    Eignungsprüfung von nicht-elektronischen Geräten, die Radon am Arbeitsplatz messen

    Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) führt regelmäßig Eignungsprüfungen für nicht-elektronische Messgeräte durch, mit denen Radon an Arbeitsplätzen gemessen wird.

    Beschreibung

    Wenn Sie Geräte für die nach Strahlenschutzrecht vorgeschriebenen Messungen der Radon-Aktivitätskonzentration oder -Exposition an Arbeitsplätzen als anerkannte Stelle oder behördlich bestimmte Messstelle bereitstellen und die Messungen auswerten, müssen Sie regelmäßig an Eignungsprüfungen des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) für nicht-elektronische Radonmessgeräte teilnehmen.

    Die Eignungsprüfungen werden auf Basis der Vergleichsprüfungen nicht-elektronischer Radonmessgeräte sowie in Kombination mit Kalibrierexpositionen angeboten. An Kalibrierexpositionen nehmen diejenigen anerkannte Stellen teil, die kein eigenes Messlabor betreiben und deren Messlabor bereits regelmäßig an der Vergleichsprüfung teilnimmt.

    Wenn Ihre Institution an einer Eignungsprüfung teilnimmt, senden Sie ein Set von nicht-elektronischen Radonmessgeräten an das BfS. Gegebenenfalls werden Sie vorab aufgefordert, jedes Messgerät mit einem individuellen Identifikationscode zu kennzeichnen, den Sie vom BfS erhalten.

    Die Expositionen der Messgeräte erfolgen im Radon-Kalibrierlaboratorium des BfS. Nach der Auswertung der Geräte senden Sie die Ergebnisse an das BfS und erhalten einen individuellen Bericht. Das BfS ist verpflichtet, die im Zuge der Eignungsprüfungen erhaltenen beziehungsweise ermittelten Daten vertraulich zu behandeln. Ergebnisse werden ausschließlich in anonymisierter Form an Dritte weitergegeben.

    Den Antrag stellen Sie online über das Bundesportal oder per E-Mail

    Online-Dienst

    Eignungsprüfung von nicht-elektronischen Geräten, die Radon am Arbeitsplatz messen, online beantragen

    ID: B100019_110885447

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Überweisung

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 49

    38201 Salzgitter

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Straße 5

    38226 Salzgitter

    Kontakt

    Fax: +49 30 18333-1885

    Telefon Festnetz: +49 30 18333-0

    E-Mail: ePost@bfs.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Radon-Kalibrierlaboratorium

    Adresse

    Hausanschrift

    Köpenicker Allee 120-130

    10318 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 18333-0

    E-Mail: comparison-radon@bfs.de

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gegebenenfalls Geräte-Beschreibung mit Informationen zum Gerätetyp

    Voraussetzungen

    Die regelmäßige Teilnahme ist verpflichtend für

    • behördlich bestimmte Messstellen, die Messgeräte zur Überwachung beruflicher Strahlenexpositionen durch Radon ausgeben;
    • anerkannte Stellen, die vom BfS für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration anerkannt worden sind beziehungsweise Institutionen im Anerkennungsverfahren.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Eine Eignungsprüfung können Sie online oder per E-Mail beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragen.

    Online-Anmeldung:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen die Online-Anmeldung auf.
      • Hinweis: Um sich online anzumelden, benötigen Sie ein ELSTER Mein Unternehmenskonto.
    • Die Online-Anmeldung führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
    • Senden Sie die Anmeldung ab.
    • Das BfS prüft Ihre Anmeldung und sendet Ihnen eine Eingangsbestätigung.
    • Im Fall der Vergleichsprüfung sendet Ihnen das BfS nach Bewilligung der Teilnahme Aufkleber zu, die zur Kennzeichnung an den Geräten anzubringen sind (Identifikationscode). Senden Sie die Geräte an das Radon-Kalibrierlaboratorium des BfS in Berlin. Nach Abschluss der Expositionen werden die Geräte an Sie zurückgesendet.
    • Im Fall der Teilnahme an einer Kalibrierexposition vergeben Sie bitte eigene Kennzeichnungen für die einzelnen Geräte. Senden Sie die Geräte an das Radon-Kalibrierlaboratorium des BfS in Berlin. Nach Abschluss der Exposition beauftragen Sie bitte die Abholung Ihrer Geräte vom BfS.
    • Sie werten die Geräte aus und senden die Ergebnisse digital an das BfS. Dazu erhalten Sie nach Abschluss der Exposition ein Formblatt.
    • Sie erhalten den individuellen Bericht per E-Mail.
    • Den Kostenbescheid erhalten Sie per E-Mail oder über Ihr Elster-Organisationskonto. Im Anschluss zahlen Sie die Kosten.

    Antrag per E-Mail stellen:

    • Fordern Sie das Anmeldeformular beim BfS per E-Mail an.
    • Füllen Sie es digital oder auf einem Papierausdruck vollständig aus.
    • Unterschreiben Sie das Anmeldeformular digital oder auf einem Papierausdruck, den Sie im Anschluss einscannen.
    • Schicken Sie das Anmeldeformular mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das BfS.
    • Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren bei der Online-Anmeldung.

    Fristen

    Die Vergleichsprüfung wird einmal jährlich angeboten, die Kalibrierexposition in der Regel zweimal jährlich. Die Anmeldefristen werden im Dezember des Vorjahres bekannt gegeben.

    Die Teilnahme an den Eignungsprüfungen als Maßnahme zur Qualitätssicherung ist für anerkannte Stellen alle 2 Jahre erforderlich.

    Die Teilnahme an den Eignungsprüfungen als Maßnahme zur Qualitätssicherung ist für behördlich bestimmte Messstellen durch die zuständige Landesbehörde vorgegeben.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (Die Dauer zwischen Erhalt der zu prüfenden Messergebnisse und der Eignungsprüfung beträgt bis zu 3 Monate.)

    Kosten

    Kosten für die Teilnahme pro Gerätetyp: Gebühr 779,00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) am 16.05.2025

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2025

    Stichwörter

    Radon, Radonmetrologie, Vergleichsprüfung, Radon-222, Bundesamt für Strahlenschutz, Exposition, Eignungsprüfung, Aktivitätskonzentration, Strahlenschutzgesetz, § 172 StrlSchV, § 169 StrlSchG, BfS, anerkannte Stelle, Kalibrierexposition, Rn222, § 155 StrlSchV, Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Kalibrierung, Bestimmte Messstelle, Strahlenschutzverordnung, EP, Radonmessung, 222Rn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English