Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
Wenn Sie als Unternehmen eine Baustelle einrichten wollen, dann müssen Sie die behördlichen Anordnungen befolgen.
Beschreibung
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, (z. B. Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes usw.) müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Hinweise für Kassel: Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen (IES:Kassel)
- Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienst
Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung der Anordnung sind die Straßenverkehrsbehörden. Dies sind
- für Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen (alle Straßen mit Ausnahme der Autobahnen) in Kreisfreien Städten und Kreisangehörigen Gemeinden über 50.000 Einwohner die Oberbürgermeister,
- für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen in Gemeinden über 7.500 Einwohner sowie für Kreis- und Gemeindestraßen in Gemeinden bis 7.500 Einwohner die Bürgermeister
- und im übrigen (Bundesstraßen auf dem Gebiet von Kreisangehörigen Gemeinden bis 50.000 Einwohner sowie Landesstraßen auf dem Gebiet von Gemeinden bis 7.500 Einwohner) die Landräte.
- Straßenverkehrsbehörde für die Autobahnen in Hessen ist die Autobahn GmbH des Bundes (AdB)
- Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise für Kassel: Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen (IES:Kassel)
Fachbereich Aufsicht und Ordnung
Fachdienst Straßenverkehrsbehörde
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Lohfelden - Ordnung, Gewerbe und Verkehr (1.1.4)
Adresse
Postanschrift
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34253 Lohfelden
Kontakt
Telefon: +49 561 51102-0
Telefax: +49 561 51102-31
E-Mail: gemeinde@lohfelden.de
Kontaktperson
Frau Isabell Krug
Postanschrift
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34253 Lohfelden
Fax: +49 561 51102-31
Telefon Festnetz: +49 561 51102-24
E-Mail: isabell.krug@lohfelden.de
Frau Jenny Petz
Postanschrift
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34253 Lohfelden
Telefon Festnetz: +49 561 51102-24
Fax: +49 561 51102-31
E-Mail: jenny.petz@lohfelden.de
Frau Marion Heinemann
Postanschrift
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34253 Lohfelden
Fax: +49 561 51102-31
Telefon Festnetz: +49 561 51102-22
E-Mail: marion.heinemann@lohfelden.de
Frau Christina Hirdes
Postanschrift
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34253 Lohfelden
Telefon Festnetz: +49 561 51102-22
Fax: +49 561 51102-31
E-Mail: christina.hirdes@lohfelden.de
Herr Mike Oppong
Postanschrift
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34253 Lohfelden
Fax: 0561 51102-31
Telefon Festnetz: 0561 51102-22
E-Mail: mike.oppong@lohfelden.de
Internet
Landkreis Kassel - Straßenverkehrsbehörde
Aktuelles
Beschreibung
Die Straßenverkehrsbehörde wirkt mit bei Fragen Schulwegsicherung, der Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung in Wohngebieten sowie der Beseitigung von Unfallpunkten. Es werden Anordnungen für Straßensperrungen und allgemeine Verkehrsregelungen sowie spezielle Maßnahmen bei Baustellen oder Veranstaltungen im Straßenraum getroffen. Darüber hinaus ist die Behörde für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, zum Beispiel vom Sonntagsfahrverbot für LKW, zuständig.
Auch die Städte und Gemeinden des Landkreises haben Zuständigkeiten als Straßenverkehrsbehörde mit unterschiedlicher Ausprägung.
Die Zuständigkeit für Verkehrsregelungen und Straßensperrungen richtet sich hier nach der Straßenklassifizierung. Kommunen mit weniger als 7.500 Einwohnern sind nur für die Gemeinde- und Kreisstraßen zuständig. Größere Städte und Gemeinden sind darüber hinaus auch für die Landesstraßen zuständig. Die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises erstreckt sich somit auf die Landes- und Bundesstraßen bei den Kommunen unter 7.500 Einwohner sowie bei den übrigen Städte und Gemeinden allein auf die Bundesstraßen.
Außerdem erteilt die Behörde Ausnahmegenehmigungen von der Ferienreise-VO für LKW, Ausnahmegenehmigungen vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot, überwacht Gefahrguttransporte innerhalb des Kreisgebietes und erteilt in Kommunen mit weniger als 7.500 Einwohnern Genehmigungen für den Taxen und Mietwagenverkehr.
Adresse
Postanschrift
Kohlenstraße 132
34121 Kassel
Kontakt
Telefon: 0561 1003-1713
Telefax: 0561 1003-1745
Kontaktperson
Herr Ralf Querfurth
Internet
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell)
- eventuell Umleitungsplan
Hinweise für Kassel: Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen (IES:Kassel)
(mit Angabe über Ausmaß und voraussichtliche Auswirkungen der Baumaßnahme sowie Name, Vorname, Anschrift und Telefonnummer des oder der Verantwortlichen für die Verkehrssicherung während und nach der Arbeitszeit)
Formulare
Hinweise für Kassel: Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen (IES:Kassel)
schriftlicher formloser Antrag
Voraussetzungen
Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.
Rechtsgrundlage(n)
- Straßenverkehrs-Ordnung:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise für Kassel: Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen (IES:Kassel)
- Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
Hinweise für Lohfelden: Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
- Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Lohfelden:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.
Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
Fristen
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.
Hinweise für Lohfelden: Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
Bei einer Vollsperrung ist der Antrag 4 Wochen vor Beginn der Sperrung zu stellen.
Kosten
Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art und Umfang der zu erteilenden Anordnung. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr legt hierfür in der Anlage zu § 1 - Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr einen Rahmen von 10,20 Euro - 767,00 Euro fest.
Hinweise für Kassel: Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen (IES:Kassel)
Für die Anordnung von Arbeitsstellenmaßnahmen nach § 46 Abs. 6 StVO fallen für Unternehmer nach Regelplänen
- für die Dauer von bis zu 2 Monaten ohne Ortsbesichtigung Gebühren in Höhe von 50,00 € bzw. mit Ortsbesichtigung von 100,00 € an.
- für die Dauer von bis zu 6 Monaten ohne Ortsbesichtigung Gebühren in Höhe von 100,00 € bzw. mit Ortsbesichtigung von 200,00 € an.
Soweit von der Straßenverkehrsbehörde besondere Beschilderungspläne zu erstellen sind, sind für die Anordnung für Unternehmer bei Maßnahmen bis zur Dauer von 2 Monaten 120,00 € und bis zur Dauer von 6 Monaten 200,00 € zu entrichten. Für die Anordnung von Maßnahmen gegenüber Privatpersonen fällt eine Gebühr ab 18,00 € an (wird im Einzelfall entschieden).
Hinweise für Lohfelden: Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
Die genauen Gebührensätze können Sie § 8 Nr. 33 und 34 Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Lohfelden entnehmen. Diese finden Sie unter dem Reiter Rechtsgrundlagen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft,Energie, Verkehr und Wohnen am 09.11.2022
Stichwörter
Kfz, Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen, Ausnahmegenehmigung, Baustellenanordnung, Gerüst, Straßenbau, Straßenerhaltung, Bauzaun, Baustellengenehmigung, Verkehrssicherung