Straßenverkehrsbehörde
Beschreibung
Die Straßenverkehrsbehörde wirkt mit bei Fragen Schulwegsicherung, der Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung in Wohngebieten sowie der Beseitigung von Unfallpunkten. Es werden Anordnungen für Straßensperrungen und allgemeine Verkehrsregelungen sowie spezielle Maßnahmen bei Baustellen oder Veranstaltungen im Straßenraum getroffen. Darüber hinaus ist die Behörde für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, zum Beispiel vom Sonntagsfahrverbot für LKW, zuständig.
Auch die Städte und Gemeinden des Landkreises haben Zuständigkeiten als Straßenverkehrsbehörde mit unterschiedlicher Ausprägung.
Die Zuständigkeit für Verkehrsregelungen und Straßensperrungen richtet sich hier nach der Straßenklassifizierung. Kommunen mit weniger als 7.500 Einwohnern sind nur für die Gemeinde- und Kreisstraßen zuständig. Größere Städte und Gemeinden sind darüber hinaus auch für die Landesstraßen zuständig. Die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises erstreckt sich somit auf die Landes- und Bundesstraßen bei den Kommunen unter 7.500 Einwohner sowie bei den übrigen Städte und Gemeinden allein auf die Bundesstraßen.
Außerdem erteilt die Behörde Ausnahmegenehmigungen von der Ferienreise-VO für LKW, Ausnahmegenehmigungen vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot, überwacht Gefahrguttransporte innerhalb des Kreisgebietes und erteilt in Kommunen mit weniger als 7.500 Einwohnern Genehmigungen für den Taxen und Mietwagenverkehr.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0561 1003-1713
Fax: 0561 1003-1745
Zuständigkeit für
Landkreis Kassel (Hessen)
- Ausnahme vom LKW-Fahrverbot in Ferienzeiten beantragen
- Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen
- Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße beantragen
- Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
- Gefährliche Güter: Transport
- Genehmigung für Mietwagen beantragen
- Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung
- Taxigenehmigung beantragen
- Veranstaltungen: StVO - Erlaubnisse und Ausnahmen
- Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen