Hausschlachtung Durchführung

    Hausschlachtung

    Beschreibung

    Hausschlachtung ist eine Schlachtung außerhalb gewerblicher Schlachtstätten, wobei das Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Tierbesitzers verwendet werden darf.

    Wer Tiere schlachtet, muss über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

    Bei Hausschlachtungen erfolgt eine Anmeldung zur amtlichen Schlachttieruntersuchung für als Haustiere oder Farmwild gehaltene Huftiere nur dann, wenn der Tierbesitzer unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist.

    Der amtlichen Fleischuntersuchung, die auch bei Hausschlachtungen zu erfolgen hat, unterliegen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und andere Paarhufer, Pferde und andere Einhufer, sofern ihr Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist. Bei Kaninchen können diese Untersuchungen unterbleiben, wenn keine Merkmale festgestellt werden, die das Fleisch bedenklich zum Genuss für den Menschen erscheinen lassen. Gehegewild ist ebenfalls der Schlachttier- und Fleischuntersuchung zu unterziehen.

    Hinweise für Kassel: Hausschlachtung

    Zuständigkeit

    Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Kassel: Hausschlachtung

    Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
    Fachdienst Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Landkreis Kassel - Verbraucherschutz

    Aktuelles

    Beschreibung

    Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefährdung und -schädigung sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Erzeugnisse tierischer Herkunft;
    Erhaltung und Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft; 
    Schutz der Umwelt vor von Tieren sowie tierischen Erzeugnissen und Abfällen ausgehenden schädlichen Einflüssen;

    Adresse

    Hausanschrift

    Liemeckestraße 2

    34466 Wolfhagen

    Kontakt

    Telefon: 0561 1003-3300

    Telefax: 0561 1003-3320

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kassel: Hausschlachtung

    • VO (EG) 1099/2009

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 19.02.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schlachttieruntersuchung, Hausschlachtung, Lebendbeschau, Trichinenuntersuchung, Hausschlacht, Metzger, Fleisch, Schlachten, Schlachtfest, Schlachtung, Schweineschlacht, Tiere, Fleischbeschau

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de