Kraftfahrzeug Meldung Verkauf

    Kfz-Verkauf - Anzeigepflicht

    Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein (z.B. durch Verkauf des Fahrzeuges), hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen.

    Beschreibung

    Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen.

    Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht hierfür ein entsprechendes Formular zum Download zur Verfügung.

    Eine Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Erwerber bereits die Änderungen der Zulassungsbehörde mitgeteilt hat. Der Erwerber hat unverzüglich nach Halterwechsel der für seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde die neuen Halterdaten und die Fahrzeugdaten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen, unter Vorlage des Versicherungsnachweises die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen und die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Änderung vorzulegen (Umschreibung).

    Hinweise für Kassel: Veräußerungsanzeige

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Zulassungsbehörde, die dem Fahrzeug das vorhandene Kennzeichen zugeteilt hat.

    Ansprechpartner

    Landkreis Kassel - KFZ-Zulassungsstelle

    Aktuelles

    Beschreibung

    Zu den vom Kreistag des Landkreises Kassel beschlossenen Zielen gehört auch interkommunale Zusammenarbeit. Der Landkreis nimmt teilweise Aufgaben der Stadt Kassel wahr und umgekehrt. Die Dienstleistungen der gemeinsamen Zulassungsbehörde für Stadt und Landkreis Kassel werden von der Stadt Kassel erbracht. Für Anfragen und Anregungen bezüglich der Zulassungsstelle wenden Sie sich bitte an die Stadt Kassel.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gemeinsamen Zulassungsbehörden für Stadt und Landkreis Kassel beraten und unterstützen Sie u. a. bei Fahrzeug Anmeldungen, Saisonkennzeichen, Wiederzulassung und vieles mehr. Einen Überblick der Dienstleistungen unserer Zulassungsbehörde erhalten Sie in der Organisationsstruktur unter den jeweiligen Zulassungsbehörden.

    Terminvereinbarung in den Zulassungsstellen
    Sie haben keine Lust zu warten? Dann vereinbaren Sie doch einen Termin mit uns!

    Die angebotenen Terminsprechzeiten entnehmen Sie bitte dem gewünschten Standort. Bitte beachten Sie, dass diese Sprechzeiten ausschließlich unseren Terminkunden vorbehalten sind. Eine Bedienung ohne Termin zu den angegebenen Sprechzeiten "mit vorheriger Terminvereinbarung" ist grundsätzlich nicht möglich. An allen anderen Tagen sind wir gerne zu den allgemeinen Sprechzeiten für Sie da.

    Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

    Bitte teilen Sie uns alle Anliegen mit, die Sie bei uns erledigen möchten. Aufgrund der strukturierten Terminplanung können wir zusätzliche Dienstleistungen ohne vorherige Anmeldung nicht bearbeiten. Terminabsprachen können maximal 4 Wochen vor dem gewünschten Termin erfolgen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Ölmühlenweg 4

    34123 Kassel

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Fristen

    Die Veräußerung eines Fahrzeuges muss unverzüglich der Zulassungsbehörde schriftlich angezeigt werden.

    Kosten

    Keine.

    Weitere Informationen

    Kommt der bisherige Halter oder Eigentümer seiner Mitteilungspflicht nicht nach oder wird das Fahrzeug nicht unverzüglich umgemeldet oder außer Betrieb gesetzt oder erweisen sich die mitgeteilten Daten des neuen Halters oder Eigentümers als nicht zutreffend, kann die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist von vier Wochen zur Vorlage bei ihr aufbieten. Mit erfolglosem Ablauf des Aufgebots endet die Zulassung des Fahrzeugs. Die Zulassungsbehörde teilt das Ende der Zulassung dem bisherigen Halter oder Eigentümer mit.

    Es ist dringend zu empfehlen, die Angaben des Käufers anhand von Personalausweis oder Reisepass zu überprüfen. Der Verkäufer bleibt auch nach dem Verkauf noch solange Halter des Fahrzeugs, bis dieses auf einen neuen Halter umgeschrieben oder von diesem außer Betrieb gesetzt wurde.

    Lassen Sie sich vom Käufer den Empfang der übergebenen Unterlagen (z.B. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Bescheinigung über durchgeführte technische Untersuchungen (HU, AU, ggfls. auch SP) sowie sonstiger Unterlagen wie z.B. Einbauabnahmen, Ausnahmegenehmigungen pp. schriftlich bestätigen.

    Beim Verkauf ins Ausland sollten Sie das Fahrzeug vor dem Verkauf unbedingt außer Betrieb setzen, damit Ihre Halterpflichten (Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer) beendet sind. Eine spätere Außerbetriebsetzung ist wegen der im Regelfall dann nicht mehr vorhandenen Fahrzeugpapiere langwierig und teuer.

    Für den Erwerber besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug auch auf andere Weise als im zugelassenen Zustand ins Ausland zu verbringen (z.B. Ausfuhrkennzeichen, Transportfahrzeug und tlw. sogar mit Kurzzeitkennzeichen).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Veräußerungsanzeige, Kfz, Autoverkauf melden, Anzeigepflicht, Verkauf, Fahrzeugverkauf, Verkauf des Autos melden, KFZ Verkauf, Verkauf eines Wagens, Kfz-Verkauf, Autoverkauf, Verkauf eines Fahrzeugs, Auto verkaufen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English