Erstzulassung eines Fahrzeugs Erteilung

    Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

    Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

    • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
    • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen. 
    •  

    Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

    • bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
      • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
      • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
      • Geschlecht und Anschrift
    • bei juristischen Personen und Behörden:
      • Name oder Bezeichnung und
      • Anschrift
    • bei Vereinigungen:
      • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
      • Name der Vereinigung

    Hinweise für Kassel: Fahrzeuge ummelden (ohne Halterwechsel)

    Hinweise für Kassel: Fahrzeuge ummelden (mit Kennzeichenmitnahme)

    Hinweise für Kassel: Neufahrzeuge zulassen

    Hinweise für Kassel: Fahrzeuge ummelden (ohne Kennzeichenmitnahme)

    Hinweise für Kassel: Fahrzeuge wieder zulassen

    Online-Dienste

    Fahrzeuge mit Kennzeichenmitnahme online ummelden - Landkreis Kassel

    ID: L100001_402468663

    Beschreibung

    • elektronische Identifizierung mittels Online-Ausweisfunktion
    • Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Zulassungsbescheinigung Teil II nach Aufforderung freilegen
    • Codes übertragen und Daten vervollständigen
    • Gebühren direkt mit Kreditkarte oder giropay bezahlen
    • Kennzeichen Verbleiben am Fahrzeug. Die sofortige Nutzung des Fahrzeuges ist möglich. 
    • Die Zulassungsbescheinigungen werden Ihnen per Post zugestellt

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    hoch

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fahrzeuge ohne Kennzeichenmitnahme online ummelden - Landkreis Kassel

    ID: L100001_395876887

    Beschreibung

    • elektronische Identifizierung mittels Online-Ausweisfunktion
    • Daten eingeben
    • Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Zulassungsbescheinigung Teil II nach Aufforderung freilegen
    • Sicherheitscodes übertragen und Daten vervollständigen
    • Gebühren direkt mit Kreditkarte oder giropay bezahlen
    • für die sofortige Inbetriebnahme den vorläufigen Zulassungsbescheid innerhalb von 30 Minuten downloaden (wird der Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten gedownloadet ist die sofortige Inbetriebnahme nicht möglich)
    • Zulassungsbescheid sichtbar am Fahrzeug anbringen (ermöglicht das sofortige Fahren innerhalb Deutschlands für 10 Kalendertage mit ungestempelten Kennzeichen)
    • Kennzeichen am Fahrzeug anbringen. Die sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeuges mit ungestempelten Kennzeichen ist möglich
    • Die Zulassungsbescheinigungen inkl. Plaketten werden Ihnen per Post zugestellt
    • Achten Sie bitte darauf, dass die Stempelplaketten nur auf zulässige Kennzeichenschilder aufgebracht werden dürfen, die durch einen autorisierten Kennzeichenprägedienst, entsprechend der bestehenden DIN-Vorschriften, angefertigt wurden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    hoch

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fahrzeuge online ummelden ohne Halterwechsel - Landkreis Kassel

    ID: L100001_395876883

    Beschreibung

    • elektronische Identifizierung mittels Online-Ausweisfunktion
    • Daten eingeben
    • Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. der Zulassungsbescheinigung Teil II nach Aufforderung freilegen
    • Sicherheitscodes übertragen und Daten vervollständigen
    • Gebühren direkt mit Kreditkarte oder giropay bezahlen
    • für die sofortige Inbetriebnahme den vorläufigen Zulassungsbescheid innerhalb von 30 Minuten downloaden (wird der Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten gedownloadet ist die sofortige Inbetriebnahme nicht möglich),
    • Zulassungsbescheid sichtbar am Fahrzeug anbringen (ermöglicht das sofortige Fahren innerhalb Deutschlands für 10 Kalendertage mit ungestempelten Kennzeichen)
    • Kennzeichen am Fahrzeug anbringen. Die sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeuges mit ungestempelten Kennzeichen ist möglich
    • Die Zulassungsbescheinigungen inkl. Plaketten werden Ihnen per Post zugestellt
    • Achten Sie bitte darauf, dass die Stempelplaketten nur auf zulässige Kennzeichenschilder aufgebracht werden dürfen, die durch einen autorisierten Kennzeichenprägedienst entsprechend der bestehenden DIN-Vorschriften angefertigt wurden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    hoch

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fahrzeuge online wieder zulassen - Landkreis Kassel

    ID: L100001_395876886

    Beschreibung

    • elektronische Identifizierung mittels Online-Ausweisfunktion
    • Daten eingeben
    • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I nach Aufforderung freilegen (wird seit dem 1. Januar 2015 ausgegeben)
    • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II nach Aufforderung freilegen (wird seit 2018 ausgegeben)
    • Sicherheitscodes übertragen und Daten vervollständigen
    • Gebühren direkt mit Kreditkarte oder giropay bezahlen
    • für die sofortige Inbetriebnahme den vorläufigen Zulassungsbecheid innerhalb von 30 Minuten downloaden (wird der Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten gedownloadet ist die sofortige Inbetriebnahme nicht möglich)
    • Zulassungsbescheid sichtbar am Fahrzeug anbringen (ermöglicht das sofortige Fahren innerhalb Deutschlands für 10 Kalendertage mit ungestempelten Kennzeichen)
    • Kennzeichen am Fahrzeug anbringen. Die sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeuges mit ungestempelten Kennzeichen ist möglich. 
    • Die Zulassungsbescheinigungen inkl. Plaketten werden Ihnen per Post zugestellt
    • Achten Sie bitte darauf, dass die Stempelplaketten nur auf zulässige Kennzeichenschilder aufgebracht werden dürfen, die durch einen autorisierten Kennzeichenprägedienst, entsprechend der bestehenden DIN-Vorschriften, angefertigt wurden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    hoch

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Neufahrzeuge Online Zulassen - Landkreis Kassel

    ID: L100001_402468662

    Beschreibung

    • elektronische Identifizierung mittels Online-Ausweisfunktion
    • Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil II nach Aufforderung freilegen
    • Sicherheitscodes übertragen und Daten vervollständigen
    • Gebühren direkt mit Kreditkarte oder giropay bezahlen
    • für die sofortige Inbetriebnahme den vorläufigen Zulassungsnachweis innerhalb von 30 Minuten downloaden (wird der Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten gedownloadet ist die sofortige Inbetriebnahme nicht möglich)
    • Zulassungsbescheid sichtbar am Fahrzeug anbringen (ermöglicht das sofortige Fahren innerhalb Deutschlands für 10 Kalendertage mit ungestempelten Kennzeichen)
    • Kennzeichen am Fahrzeug anbringen. Die sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeuges mit ungestempelten Kennzeichen ist mögich.
    • Die Zulassungsbescheinigungen inkl. Plaketten werden Ihnen per Post zugestellt
    • Achten Sie bitte darauf, dass die Stempelplaketten nur auf zulässige Kennzeichenschilder aufgebracht werden dürfen, die durch einen autorisierten Kennzeichenprägedienst, entsprechend der bestehenden DIN-Vorschriften, angefertigt wurden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    hoch

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Kfz-Zulassungsbehörde

    Ansprechpartner

    Landkreis Kassel - KFZ-Zulassungsstelle

    Aktuelles

    Beschreibung

    Zu den vom Kreistag des Landkreises Kassel beschlossenen Zielen gehört auch interkommunale Zusammenarbeit. Der Landkreis nimmt teilweise Aufgaben der Stadt Kassel wahr und umgekehrt. Die Dienstleistungen der gemeinsamen Zulassungsbehörde für Stadt und Landkreis Kassel werden von der Stadt Kassel erbracht. Für Anfragen und Anregungen bezüglich der Zulassungsstelle wenden Sie sich bitte an die Stadt Kassel.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gemeinsamen Zulassungsbehörden für Stadt und Landkreis Kassel beraten und unterstützen Sie u. a. bei Fahrzeug Anmeldungen, Saisonkennzeichen, Wiederzulassung und vieles mehr. Einen Überblick der Dienstleistungen unserer Zulassungsbehörde erhalten Sie in der Organisationsstruktur unter den jeweiligen Zulassungsbehörden.

    Terminvereinbarung in den Zulassungsstellen
    Sie haben keine Lust zu warten? Dann vereinbaren Sie doch einen Termin mit uns!

    Die angebotenen Terminsprechzeiten entnehmen Sie bitte dem gewünschten Standort. Bitte beachten Sie, dass diese Sprechzeiten ausschließlich unseren Terminkunden vorbehalten sind. Eine Bedienung ohne Termin zu den angegebenen Sprechzeiten "mit vorheriger Terminvereinbarung" ist grundsätzlich nicht möglich. An allen anderen Tagen sind wir gerne zu den allgemeinen Sprechzeiten für Sie da.

    Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

    Bitte teilen Sie uns alle Anliegen mit, die Sie bei uns erledigen möchten. Aufgrund der strukturierten Terminplanung können wir zusätzliche Dienstleistungen ohne vorherige Anmeldung nicht bearbeiten. Terminabsprachen können maximal 4 Wochen vor dem gewünschten Termin erfolgen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Ölmühlenweg 4

    34123 Kassel

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
    • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
    • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
    • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
    • Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

    bei Vertretung durch einen Dritten:

    • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
    • Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
    • bei Zulassung auf Minderjährige:
    • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
    • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    bei Änderungen am Fahrzeug:

    • Vorlage einer Betriebserlaubnis

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein neues Fahrzeug.
    • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 10 EUR.
    • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung in der Regel sofort.

    Kosten

    für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden: Verwaltungsgebühr 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 12.80 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für die Wahl eines Wunschkennzeichen: Verwaltungsgebühr 10.20 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 01.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Stichwörter

    Kfz-Zulassung, Neufahrzeug zulassen, Fahrzeug anmelden, Neufahrzeugzulassung, Bus anmelden, Lkw anmelden, Straßenzulassung, Auto anmelden, Anhänger zulassen, Anhänger anmelden, Pkw erstmals zulassen, Bus zulassen, Motorrad anmelden, Neuwagenzulassung, Neuwagen anmelden, Wohnmobil anmelden, Neuzulassung, Kfz erstmals zulassen, Wohnmobil zulassen, Motorrad zulassen, Lkw zulassen, Auto Zulassen, Neuwagen zulassen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de