Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.
Beschreibung
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Online-Dienst
Baumfällung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Rotenburg a. d. Fulda: Spezielle Hinweise für Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Bitte wenden Sie sich an die Naturschutzbehörde des Landkreises:
Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Fachdienst Ländlicher Raum
Hubertusweg 19
36251 Bad Hersfeld
Telefon: 06621 87 - 0
Bitte wenden Sie sich an die Naturschutzbehörde des Landkreises:
Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Fachdienst Ländlicher Raum
Hubertusweg 19
36251 Bad Hersfeld
Telefon: 06621 87 - 0
Ansprechpartner
Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Abt. 3 - Bauen & Liegenschaften
Beschreibung
Standort Rathaus: Aufgabenbereich "Bauordnung und Stadtplanung"
Standort Stadtwerke: Aufgabenbereich "Tiefbau, Hochbau und Gebäudemanagement"
Standort Bauhof: Aufgabenbereich "Bauhof"
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Verwaltung/Stadtwerke bzw. nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: bauamt@rotenburg.de
Kontaktperson
Herr Simon Svitek
Herr Christian Offer
Herr Simon Deisenroth
erforderliche Unterlagen
Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:
- der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
- die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
- es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus
Handlungsgrundlage(n)
Kommunales Satzungsrecht: Die rechtlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich.
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
- Sie erhalten eine schriftlichen Genehmigung
Fristen
Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Baumrückschnitt, Baumschutz, Baum, Baumschnitt, Baumfällgenehmigung, Kommune, Ausnahmeregelung, Baumschutzsatzung, Genehmigung