Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume AusnahmegenehmigungOnline erledigen

    Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

    Beschreibung

    Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

    Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

    Online-Dienst

    Baumfällung

    ID: L100001_395536402

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.  

    Hinweise für Rotenburg a. d. Fulda: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Bitte wenden Sie sich an die Naturschutzbehörde des Landkreises:

    Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg

    Fachdienst Ländlicher Raum

    Hubertusweg 19

    36251 Bad Hersfeld

    Telefon: 06621 87 - 0

    Ansprechpartner

    Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Fachdienst Städtischer Bauhof

    Adresse

    Postanschrift

    Enge Gasse 3

    Postfach

    36199 Rotenburg a. d. Fulda

    Öffnungszeiten

    Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    E-Mail: bauhof@rotenburg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Fachdienst Gemeinsames Baumanagement (VZA)

    Beschreibung

    Standort Rathaus: Aufgabenbereich "Bauordnung und Stadtplanung"

    Standort Stadtwerke: Aufgabenbereich "Hochbau und Gebäudemanagement"

    Adresse

    Postanschrift

    Baumbacher Straße 20

    Postfach

    36199 Rotenburg a. d. Fulda

    Postanschrift

    Marktplatz 14 - 15

    Postfach

    36199 Rotenburg a. d. Fulda

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Verwaltung/Stadtwerke bzw. nach Vereinbarung.

    Kontakt

    E-Mail: bauverwaltung@rotenburg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

    • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
    • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand  für den Eigentümer dar.
    • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunales Satzungsrecht: Die rechlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich.

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
    • Sie erhalten eine schriftlichen Genehmigung

    Fristen

    Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2023

    Stichwörter

    Baum, Genehmigung, Baumschutzsatzung, Baumrückschnitt, Kommune, Ausnahmeregelung, Baumfällgenehmigung, Baumschnitt, Baumschutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de