Bewachung Erlaubnis
Beschreibung
Wenn Sie gewerblich insbesondere eine der folgenden Tätigkeiten durchführen wollen, benötigen sie eine Bewachungserlaubnis:
- Geld- und Werttransporte für Dritte im Sinne einer einfachen Botentätigkeit (kein Konten gebundener Transfer)
- Personenschutz
- Objektschutz
Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Zuständig sind die Landkreise, die kreisfreien Städte (Darmstadt, Frankfurt/Main, Kassel, Offenbach und Wiesbaden) und Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern (Gießen, Marburg, Wetzlar, Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau und Rüsselsheim/Main).
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
- Einheitlicher AnsprechpartnerKeine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Gemeinde Neuenstein - Ordnungs- und Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montags bis Donnerstags: 07:15 Uhr - 16:30 Uhr Freitags: 07:15 Uhr - 12:15 Uhr Freitagnachmittag ist die Verwaltung von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet, allerdings nicht von allen Sachbearbeitern besetzt. Um sicherzustellen, dass Sie den gewünschten Sachbearbeiter antreffen, informieren Sie sich vorab bitte telefonisch.
Kontakt
Telefon: 06677 9210-12
Telefax: 06677 9210-21
E-Mail: a.schiel@neuenstein.net
Kontaktperson
Frau Diana Bertram
Herr Alexander Schiel
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Rechtsgrundlage(n)
- Gewerbeordnung (GewO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- BewachungsverordnungKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- 6. VO zur Änderung d. Gewerberecht-Zuständigkeitsverordnung vom 05.06.2018Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Keine.
Kosten
Es werden Gebühren in Höhe von EUR 330,00 - EUR 1.850 erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen