Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber an einem Sonn- oder Feiertag Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen oder Betrieb arbeiten lassen möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.
Beschreibung
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber benötigen Sie eine Genehmigung von der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz, wenn bei Ihnen an einem Sonn- oder Feiertag gearbeitet werden soll.
Sie können eine Bewilligung der Sonn- oder Feiertagsarbeit beantragen, wenn Sie:
- Haus- und Ordermessen für gewerbliche Wiederverkäuferinnen und Wiederverkäufer durchführen möchten,
- einen unverhältnismäßigen Schaden in einem Betrieb infolge besonderer Umstände verhindern wollen, zum Beispiel durch einen sehr hohen Krankenstand oder eine verspätete Materiallieferung,
- die gesetzlich vorgeschriebene Inventur machen wollen, sofern diese nicht an einem Wochentag erfolgen kann.
Liegen andere Gründe vor, werden auch diese geprüft und die Sonn- oder Feiertagsarbeit gegebenenfalls bewilligt.
Von dem generellen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit sind bestimmte Tätigkeiten ausgenommen, wie beispielsweise
- Daseinsvorsorge:
- zum Beispiel in der Pflege von Kranken oder der Versorgung von Tieren,
- Dienstleistungen:
- zum Beispiel in Restaurants oder bei Taxiunternehmen, sowie
- Freizeitgestaltung:
- zum Beispiel in Theatern, beim Fußball oder in Freizeiteinrichtungen,
- Einsatz in Notfällen und außergewöhnlichen Fällen:
- zum Beispiel unaufschiebbare Arbeiten, wie beispielsweise Reparaturen bei Rohrbrüchen oder Sturmschäden an Dächern.
Für bestimmte Ausnahmen gelten Höchstgrenzen.
Online-Dienst
Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den Regierungspräsidien.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Kassel - Abteilung V - Arbeitsschutz und Soziales
Adresse
Postanschrift
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: offenes Parkhaus
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle "Magazinhof"
Linien:- Bus: Linie 11
- Haltestelle: Straßenbahnhaltestelle "Helleböhn"
Linien:- Straßenbahn: Linie 3 und 7
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 0561 106-0
E-Mail: arbeitsschutz@rpks.hessen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
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- Für alle Betriebe:
- Angaben zur Tätigkeit
- Anzahl der Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen, für die eine Bewilligung erteilt werden soll
- Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin im Betrieb mit Kontaktdaten
- Ausführliche Antragsbegründung
- Stellungnahme des Betriebsrats (falls vorhanden)
- Zusätzlich bei der Teilnahme an Haus- und Ordermessen:
- Bewilligung der Haus- oder Ordermesse des Veranstalters
- Zusätzlich bei der Durchführung einer Haus- und Ordermessen:
- Angaben in welchem Zusammenhang die Durchführung im Zusammenhang mit Messen, Märkten oder Ausstellungen stehen
- Nachweis der Festsetzung der Messe, des Marktes oder der Ausstellung durch die zuständige Kommunalbehörde
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Hessen: Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Fristen
Hinweise für Hessen: Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
Die Beschäftigung von Arbeitnehmern ist erst erlaubt, wenn eine Bewilligung erteilt wurde. Eine rückwirkende Bewilligung kann nicht erteilt werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hessen: Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Prüfungsaufwand. In der Regel erhalten Sie Ihren Bescheid wenige Tage, nachdem Sie die Unterlagen vollständig eingereicht haben.
Kosten
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Die Erteilung der Bewilligung beziehungsweise die Ablehnung des Antrages ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand berechnet beziehungsweise sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten, die eingesetzt werden sollen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 01.10.2024
Stichwörter
Feiertagsarbeit, Freizeitausgleich, Ersatzruhetag, Arbeitszeit, Ausnahmegenehmigung, Sonntag, Sonntagsarbeit, Feiertag