Wohngeld Änderung ErhöhungsantragOnline erledigen

    Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn

    • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

    Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Online-Dienste

    Lastenzuschuss Erhöhungsantrag

    ID: L100001_395069024

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Mietzuschuss Erhöhungsantrag

    ID: L100001_395069023

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Wohngeldbehörde.

    Ansprechpartner

    Sozial- und Wohnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9

    36037 Stadtkern

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz Stadtschloss - Q-Park
    Anzahl der Stellplätze: 300
    Gebührenpflichtig

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.  08:00 - 16:00 Uhr

    Di.   08:00 - 16:00 Uhr

    Mi.   08:00 - 16:00 Uhr

    Do.  08:00 - 16:00 Uhr

    Fr.   08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0661 102-1502

    E-Mail: soziales@fulda.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Seit dem 01. Dezember 2006 ist die örtliche Betreuung von Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen auf den Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) in Kassel übergegangen. Anträge und Unterlagen sind direkt an den LWV Hessen - Hauptfürsorgestelle, 34112 Kassel - zu übersenden - Tel. 0561 1004-0. Im Bürgerbüro der Stadt Fulda finden weiterhin jeden 3. Dienstag im Monat von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Sprechzeiten statt.

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • gegebenenfalls Nachweis einer Mieterhöhung,
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind,
    • Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 10%,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10%.

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Fristen

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes
    führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2023

    Stichwörter

    Wohngeldhöhe, Sozialhilfe, Mietzuschuss, Lastenzuschuss, Wohngeldbescheid, Eigenheim, Wohngeldbetrag, Wohngeldminderung, Wohnung, Eigentumswohnung, Wohngeldangelegenheiten, Wohngelderhöhung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de