Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
Beschreibung
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn
- sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
- sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
- sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.
Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Online-Dienste
Lastenzuschuss Erhöhungsantrag
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Wohngeldbehörde.
Ansprechpartner
Sozial- und Wohnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz Stadtschloss - Q-Park
Anzahl der Stellplätze: 300
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 0661 102-1502
E-Mail: soziales@fulda.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Seit dem 01. Dezember 2006 ist die örtliche Betreuung von Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen auf den Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) in Kassel übergegangen. Anträge und Unterlagen sind direkt an den LWV Hessen - Hauptfürsorgestelle, 34112 Kassel - zu übersenden - Tel. 0561 1004-0. Im Bürgerbüro der Stadt Fulda finden weiterhin jeden 3. Dienstag im Monat von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Sprechzeiten statt.
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
- gegebenenfalls Nachweis einer Mieterhöhung,
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind,
- Nachweis der eingetretenen Änderung.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 10%,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10%.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Fristen
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes
führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.05.2023
Stichwörter
Wohngeldhöhe, Sozialhilfe, Mietzuschuss, Lastenzuschuss, Wohngeldbescheid, Eigenheim, Wohngeldbetrag, Wohngeldminderung, Wohnung, Eigentumswohnung, Wohngeldangelegenheiten, Wohngelderhöhung