Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit beantragen
Beschreibung
Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten sich in Deutschland selbständig machen? In diesem Fall benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit.
Die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit ist auf längstens 3 Jahre befristet. Nach Ablauf der 3 Jahre können Sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn
- Ihr Unternehmen erfolgreich und
- Ihr Lebensunterhalt weiterhin gesichert ist.
Hinweis: Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Zweck erhalten und möchten selbständig tätig werden? Das ist möglich, wenn Sie über die sonst erforderlichen Erlaubnisse verfügen oder die Behörde Ihnen diese zugesagt hat.
- Aufenthaltserlaubnis:(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Niederlassungserlaubnis beantragen:(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Online-Dienst
Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit online beantragen
Beschreibung
Halten Sie folgendes bereit:
- Angaben zu Ihrer Person
- ggf. Kopie Ihres aktuellen Aufenthaltstitels
- Kopie Ihres aktuellen Ausweisdokumentes
- Angaben zum Zweck Ihres Aufenthalts
- Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (z.B. Einkommensnachweise, Altersvorsorge, Mietvertrag)
- Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache
- Qualifikationsnachweise (Ausbildungsabschluss, Studienabschluss, Zeugnisse, Zertifikate, Berufserlaubnis)
- Arbeitsvertrag
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Sie haben die Möglichkeit, ihre Ausweisdokumente und Nachweise mit dem Smartphone zu fotografieren und hochzuladen.
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
-
für die Erteilung eines nationalen Visums vor der Einreise in das Bundesgebiet: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
Tipp: Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Internetseiten. -
nach der Einreise: die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten.
Ausländerbehörden in Hessen sind Landräte und Oberbürgermeister der Kreisfreien Städte und der Kreisangehörigen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern
Ansprechpartner
Stadt Kassel - Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel
Aktuelles
Die Aufgaben der Ausländerbehörde werden von der Abteilung für Zuwanderung und Integration bearbeitet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zuständig für eine geregelte Zuwanderung und unterstützen bei der Integration.
Beschreibung
Unsere wichtigsten Aufgaben sind:
- Entscheidung über die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln
- Neuausstellung von Aufenthaltstiteln
- Feststellung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern
- Entscheidung über die Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen
- Bearbeitung von Auflagenänderungen zur Erwerbstätigkeit
- Ausstellung von deutschen Passersatzpapieren für Ausländer
- Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen für Besuchs- und Daueraufenthalte
Die Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte werden vor allem beim Einwohnerservice im Rathaus oder online entgegengenommen. Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Kassel können Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte auch in ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben.
Für die meisten Dienstleistungen ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Termine können Sie unter der Behördennummer (0561) 115 vereinbaren. Viele Dienstleistungen können auch online beantragt werden. Den jeweiligen Link zum Onlineverfahren finden Sie bei den Dienstleistungen.
Adresse
Postanschrift
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Öffnungszeiten
Seit 4. Juli finden Sie die neuen Räumlichkeiten im Rathaus. Nutzen Sie am einfachsten den Eingang von der Oberen Karlsstraße in den 3. und 4. Stock.
Terminvereinbarungsmöglichkeiten in der Abteilung Zuwanderung und Integration
- über die Behördennummer (0561) 115
- über unser Kontaktformular
Hinweis: Das Serviceangebot der Ausländerbehörde zum Aufenthaltsrecht in den Räumlichkeiten der Uni Kassel wird derzeit nicht mehr angeboten.
Kontakt
Telefon: 0561 115
E-Mail: zuwanderung@kassel.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
- Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
-
Nachweis der Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen, vor allem
- Nachweise über das Investitionsvorhaben
- Finanzierungsnachweise
- je nach Tätigkeit: Nachweis berufsrechtlicher Erlaubnisse (z.B. Eintrag in die Handwerksrolle)
- über 45-Jährige zusätzlich: Nachweis einer angemessenen Altersversorgung
- Handwerksrolle Eintragung:(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis sind:
-
Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen. -
Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie- Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes (z.B. bei Alleinstehenden 374,00 Euro) zuzüglich
- Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
- etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Über 45-Jährige müssen über eine angemessene Altersversorgung verfügen.
-
folgende wirtschaftliche Voraussetzungen:
- Es besteht ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an Ihrer Tätigkeit.
- Ihre Tätigkeit lässt positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten.
- Die Finanzierung der Umsetzung ist durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert.
Trifft das auf Ihr Vorhaben nicht zu, holt die Behörde Stellungnahmen fachkundiger Stellen ein. Diese klären, ob die geplante Tätigkeit geschäftsfähig ist.
Hinweis: In folgenden Fällen müssen Sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für selbständig Tätige nicht erfüllen:
-
Sie wollen sich in einem freien Beruf selbständig machen.
Sie benötigen aber- die erforderlichen Erlaubnisse für die Ausübung des freien Berufs oder
- wenigstens die Zusage ihrer Erteilung.
-
Sie haben Ihr Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen.
Die beabsichtigte selbständige Tätigkeit muss aber einen Zusammenhang mit den im Studium erworbenen Kenntnissen haben. -
Sie haben als Forscherin oder Forscher beziehungsweise Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung oder zum Zweck der Forschung.
Die beabsichtigte selbständige Tätigkeit muss aber einen Zusammenhang mit Ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit oder Ihrer Forschungstätigkeit haben.
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Aufenthaltserlaubnis):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 8 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 21 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)(Selbstständige Tätigkeit):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 45 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühr):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Seit 01.09.2011 erhalten Sie die Aufenthaltserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
- Nationales Visum (Einreise in Deutschland):(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen:(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Bearbeitungsdauer
4 - 6 Wochen
Kosten
Erteilung: 100 €
Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96 €
Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93 €
Die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis dauert etwa fünf Wochen. Bitte beantragen Sie sie daher rechtzeitig. Anderenfalls kann vorübergehend eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden. Die Gebühren betragen 13 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen ihres Niederlassungsrechts eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Dasselbe gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Berufstätigkeit, Selbständige Erwerbstätigkeit, Aufenthalt, Visum, Ausländer, Selbständige Tätigkeit, Aufenthaltstitel, Aufenthaltserlaubnis