Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

Aktuelles

Die Aufgaben der Ausländerbehörde werden von der Abteilung für Zuwanderung und Integration bearbeitet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zuständig für eine geregelte Zuwanderung und unterstützen bei der Integration.

Beschreibung

Unsere wichtigsten Aufgaben sind:

  • Entscheidung über die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln
  • Neuausstellung von Aufenthaltstiteln
  • Feststellung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern
  • Entscheidung über die Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen
  • Bearbeitung von Auflagenänderungen zur Erwerbstätigkeit
  • Ausstellung von deutschen Passersatzpapieren für Ausländer
  • Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen für Besuchs- und Daueraufenthalte

Die Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte werden vor allem beim Einwohnerservice im Rathaus oder online entgegengenommen. Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Kassel können Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte auch in ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben.

Für die meisten Dienstleistungen ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Termine können Sie unter der Behördennummer (0561) 115 vereinbaren. Viele Dienstleistungen können auch online beantragt werden. Den jeweiligen Link zum Onlineverfahren finden Sie bei den Dienstleistungen.

Adresse

Hausanschrift

Obere Königsstraße 8

34117 Kassel

(Rathaus)

Öffnungszeiten

Terminvereinbarungsmöglichkeiten in der Abteilung Zuwanderung und Integration

Hinweis: Das Serviceangebot der Ausländerbehörde zum Aufenthaltsrecht in den Räumlichkeiten der Uni Kassel wird derzeit nicht mehr angeboten.

Kontakt

Telefon: 0561 115

Internet

Zuständigkeit für

Stichwörter

Ausländerbehörde, Ausländeramt, Aufenthalt, Visum, Aufenthaltstitel, Chance, Bleiberecht, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassung, Verpflichtungserklärung

Version

Technisch geändert am 18.11.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE