Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
Online-Dienst
Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.
Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.
Ansprechpartner
Überwachung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs, Verkehrslenkung, allg. Verkehrsaufischt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Di. 07:30 - 12:00 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 07:30 - 12:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Herr Dennis Schultheiß (stell. Abteilungsleiter Fachbereich I - Hauptverwaltung)
Telefon Festnetz: +49 6400 9102-27
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-muecke.de
Herr Michael Döhring (Sachbearbeiter, Hilfspolizist)
Telefon Festnetz: +49 6400 9102-26
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-muecke.de
Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 79
36341 Lauterbach (Hessen)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 07:00 bis 12:00 Uhr, Mittwoch 07:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6641 977-963
Telefon: +49 6641 977-964
Telefon: +49 6641 977-966
Telefax: +49 6641 977-962
E-Mail: verkehrsbehoerde@vogelsbergkreis.de
Weitere Informationen
Straßenverkehrsbehörde
Verkehrsbehörde
untere Straßenverkehrsbehörde
Rechtsgrundlage(n)
- § 18 Hessisches Straßengesetz (HStrG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 37 Hessisches Straßengesetz (HStrG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Genehmigung, Autobahnbaustelle, Straßenfest, Veranstaltungen, Poller, Sondernutzungen, Baustellen-Informationssystem, Verkehrsraumeinschränkung, Beschilderung