Fahrerlaubnis Entziehung

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Beschreibung

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis als Folge einer strafgerichtlichen Verurteilung haben unterschiedliche Bedeutungen.
     

    Die Verhängung eines Fahrverbots zwischen ein und sechs Monaten kommt in Betracht, wenn die (strengeren) Voraussetzungen für einen Entzug der Fahrerlaubnis nicht vorliegen. Die Verbotsfrist beginnt nach Rechtskraft des Urteils, sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen wird, spätestens jedoch einen Monat nach Rechtskraft des Urteils Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein automatisch wieder zurückgegeben bzw. zurückgeschickt.
     

    Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht erlischt mit Rechtskraft des Urteils das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeuges und es wird daraufhin der Führerschein eingezogen.
     

    Wenn man künftig wieder fahren will, muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Die Fahrerlaubnis kann erst nach Ablauf einer Sperrfrist, die das Gericht im Urteil festsetzt, wieder erteilt werden. Über die Wiedererteilung entscheidet die Straßenverkehrsbehörde nach den Vorschriften des StVG und der FeV.

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    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Fahrerlaubnisbehörde Alsfeld

    Adresse

    Postanschrift

    Färbergasse 3

    36304 Alsfeld

    Öffnungszeiten

    Mo., Mi., Do., Fr. 07:00 bis 12:00 Uhr, Di. 07:00 bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6631 792-720

    Telefax: +49 6631 792-729

    E-Mail: fahrerlaubnis@vogelsbergkreis.de

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Fahrerlaubnisbehörde Lauterbach

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 79

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Mo., Di., Do., Fr. 07:00 bis 12:00 Uhr, Mi. 07:00 bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6641 977-970

    Telefax: +49 6641 977-969

    E-Mail: fahrerlaubnis@vogelsbergkreis.de

    Weitere Informationen

    Der behindertengerechte Zugang befindet sich auf der Parkplatzseite. Bitte klingeln!

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 02.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Führerscheinbehörde, Klassen Führerschein, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Führen von Kraftfahrzeugen, Führerschein, Entzug der Fahrerlaubnis, Führerscheinstelle, Lappen, Verkehrszentralregister

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de