Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister beantragen
Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister zu Ihrer Person können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt online beantragen.
Beschreibung
Im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind alle seit dem 01. Januar 1999 ausgestellten Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E erfasst.
Das Zentrale Fahrerlaubnisregister speichert
- in Deutschland erteilte Fahrerlaubnisse nach den europäischen einheitlichen Klassen A bis E und den nationalen deutschen Klassen M, L, S und T (bis 19. Januar 2013) sowie L und T (ab 19. Januar 2013)
- bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern zusätzlich die Probezeit
- Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung
- Dienstfahrerlaubnisse von Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr
- Fahrlehrerlaubnisse und Dienstfahrlehrerlaubnisse von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern
- Berechtigungen von Kraftfahrsachverständigen, Prüferinnen und Prüfern sowie Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren
Die Fahrerlaubnisbehörde meldet die Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach der Erteilung der Fahrerlaubnis. Im Zentralen Fahrerlaubnisregister werden die fahrerlaubnisrelevanten Daten gespeichert (Personendaten, Fahrerlaubnisklassen, Auflagen, Beschränkungen und so weiter), nicht jedoch die Anschrift.
Sie können mit Hilfe der Online-Registerauskunft eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister online erhalten. Alternativ können Sie die Auskunft per Post erhalten.
Online-Dienst
Online-Registerauskunft des KBA
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Ansprechpartner
Kraftfahrt-Bundesamt, Sachgebiet 241
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 15:00 Uhr Freitag: 09:00 bis 14:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 461 316-1650
Telefon Festnetz: +49 461 316-0
Fax: +49 461 316-1495
Erforderliche Unterlagen
Auskunftsersuchen per Post:
- Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
- alternativ: amtlich beglaubigte Unterschrift
Formulare
Formular: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Antragsformular auf Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) zum Herunterladen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
Die Auskunft können Sie ohne weitere Voraussetzungen erhalten.
Rechtsgrundlage(n)
- § 58 Straßenverkehrsgesetz (StVG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Da es sich bei der Online-Registerauskunft nicht um einen Verwaltungsakt nach § 35 Satz 1 VwVfG handelt, sind keine Rechtsbehelfe notwendig.
Verfahrensablauf
Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister können Sie über die Online-Registerauskunft auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) erhalten:
- Wählen Sie die Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister aus.
- Für die Online-Registerauskunft benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels zur Authentifizierung.
- Ergänzen Sie die im Ausweisdokument hinterlegten Daten.
- Machen Sie Angaben zu Ihrem Titel, falls dieser nicht bereits aufgeführt ist, und zur gewünschten Sprache (deutsch und/oder englisch) der Auskunft.
- Sie können die Auskunft nun direkt als PDF-Dokument herunterladen.
- In einigen Fällen kann keine eindeutige Identifizierung erreicht werden, diese Fälle werden manuell nachbearbeitet. In diesen Fällen geben Sie bitte Ihren bevorzugten Rückkanal an.
- Sie erhalten Ihre Auskunft über den von Ihnen gewählten Rückkanal.
Alternativ können Sie die Auskunft per Post erhalten:
- Laden Sie das Formular "Antrag auf Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER)" von der Website des KBA.
- Füllen Sie füllen das Formular aus und fügen Sie die benötigte Unterlage hinzu.
- Anschließend schicken Sie das Formular an das KBA.
- Nachdem das KBA dies bearbeitet hat, bekommen Sie das Ergebnis per Postzugestellt.
Fristen
Sie müssen keine Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Online-Registerauskunft erhalten Sie in der Regel sofort.
Bei der Auskunft per Post beträgt die Bearbeitungsdauer 3 bis 4 Tage nach Eingang im KBA.
Kosten
Die Auskunft ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Online-Registerauskunft kann nur generiert werden, wenn die Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister und die vorliegenden Personendaten identisch sind. Ansonsten erfolgt eine manuelle Nachbearbeitung und Auskunftserteilung über den gewählten Rückkanal.
Weitere Informationen
- Informationen über das Zentrale Fahrerlaubnisregister und eine Videoanleitung:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Anleitung zur Durchführung einer Online-Registerauskunft:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Liste kompatibler Smartphones und Tablets für die Online-Ausweisfunktion:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Informationen zur AusweisApp2:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 29.07.2021
Geändert am 24.08.2022
Stichwörter
Fahrlehrererlaubnis, Fahranfänger, Dienstfahrerlaubnis, Fahrerlaubnis, Fahranfängerin, Probezeit, Straßenverkehr, Dienstfahrlehrererlaubnis, Fahrgastbeförderung