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    Eigenauskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister ErteilungOnline erledigen

    Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister beantragen

    Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister zu Ihrer Person können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt online beantragen.

    Beschreibung

    Im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind alle seit dem 01. Januar 1999 ausgestellten Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E erfasst.

    Das Zentrale Fahrerlaubnisregister speichert 

    • in Deutschland erteilte Fahrerlaubnisse nach den europäischen einheitlichen Klassen A bis E und den nationalen deutschen Klassen M, L, S und T (bis 19. Januar 2013) sowie L und T (ab 19. Januar 2013) 
    • bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern zusätzlich die Probezeit 
    • Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung 
    • Dienstfahrerlaubnisse von Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr 
    • Fahrlehrerlaubnisse und Dienstfahrlehrerlaubnisse von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern 
    • Berechtigungen von Kraftfahrsachverständigen, Prüferinnen und Prüfern sowie Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren 

    Die Fahrerlaubnisbehörde meldet die Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach der Erteilung der Fahrerlaubnis. Im Zentralen Fahrerlaubnisregister werden die fahrerlaubnisrelevanten Daten gespeichert (Personendaten, Fahrerlaubnisklassen, Auflagen, Beschränkungen und so weiter), nicht jedoch die Anschrift.

    Sie können mit Hilfe der Online-Registerauskunft eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister online erhalten. Alternativ können Sie die Auskunft per Post erhalten.

    Online-Dienst

    Online-Registerauskunft des KBA

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Ansprechpartner

    Kraftfahrt-Bundesamt, Sachgebiet 241

    Adresse

    Hausanschrift

    Fördestraße 16

    24944 Flensburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 15:00 Uhr Freitag: 09:00 bis 14:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 461 316-1650

    Telefon Festnetz: +49 461 316-0

    Fax: +49 461 316-1495

    Erforderliche Unterlagen

    Auskunftsersuchen per Post:

    • Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses 
    • alternativ: amtlich beglaubigte Unterschrift

    Formulare

    Formular: ja 
    Onlineverfahren möglich: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die Auskunft können Sie ohne weitere Voraussetzungen erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Da es sich bei der Online-Registerauskunft nicht um einen Verwaltungsakt nach § 35 Satz 1 VwVfG handelt, sind keine Rechtsbehelfe notwendig.

    Verfahrensablauf

    Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister können Sie über die Online-Registerauskunft auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) erhalten:

    • Wählen Sie die Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister aus.
    • Für die Online-Registerauskunft benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels zur Authentifizierung.
    • Ergänzen Sie die im Ausweisdokument hinterlegten Daten.
    • Machen Sie Angaben zu Ihrem Titel, falls dieser nicht bereits aufgeführt ist, und zur gewünschten Sprache (deutsch und/oder englisch) der Auskunft. 
    • Sie können die Auskunft nun direkt als PDF-Dokument herunterladen.
    • In einigen Fällen kann keine eindeutige Identifizierung erreicht werden, diese Fälle werden manuell nachbearbeitet. In diesen Fällen geben Sie bitte Ihren bevorzugten Rückkanal an.
    • Sie erhalten Ihre Auskunft über den von Ihnen gewählten Rückkanal.

    Alternativ können Sie die Auskunft per Post erhalten:

    • Laden Sie das Formular "Antrag auf Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER)" von der Website des KBA.
    • Füllen Sie füllen das Formular aus und fügen Sie die benötigte Unterlage hinzu.
    • Anschließend schicken Sie das Formular an das KBA.
    • Nachdem das KBA dies bearbeitet hat, bekommen Sie das Ergebnis per Postzugestellt.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Online-Registerauskunft erhalten Sie in der Regel sofort.

    Bei der Auskunft per Post beträgt die Bearbeitungsdauer 3 bis 4 Tage nach Eingang im KBA.

    Kosten

    Die Auskunft ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Online-Registerauskunft kann nur generiert werden, wenn die Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister und die vorliegenden Personendaten identisch sind. Ansonsten erfolgt eine manuelle Nachbearbeitung und Auskunftserteilung über den gewählten Rückkanal.

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 29.07.2021

    Geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

    Fahrlehrererlaubnis, Fahranfänger, Dienstfahrerlaubnis, Fahrerlaubnis, Fahranfängerin, Probezeit, Straßenverkehr, Dienstfahrlehrererlaubnis, Fahrgastbeförderung