Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Immobilienwerte oder Grundstückswerte beantragen
Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Sie Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses bekommen.
Beschreibung
Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse erhalten sämtliche Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll. Diese Verträge werden gesammelt und im Hinblick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie anonymisiert ausgewertet.
Die Kaufpreissammlung einschließlich der übersandten Unterlagen darf nur von den Mitgliedern des Gutachterausschusses und den Bediensteten der Geschäftsstelle ausschließlich zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben eingesehen werden. Auskünfte dürfen nur erteilt werden, soweit sie zum Zweck der Wertermittlung erforderlich sind.
Mit Nachweis des begründeten Interesses und unter Angabe des zu bewertenden Objektes, kann die Geschäftsstelle auf Antrag Auskunft über geeignete Vergleichskaufpreise, soweit in der Kaufpreissammlung vorhanden, erteilen.
Grundstücksbezogene Auskünfte (zum Beispiel mit Angabe von Flur- und Flurstücksnummer) dürfen nur nach Maßgabe bestimmter Voraussetzungen, in der Regel nachgewiesenen Sachverständigen für die Erstattung eines Immobilienwertgutachtens, erteilt werden.
Soweit es der Zweck, der das berechtigte Interesse begründet, nicht erfordert, werden Auskünfte und Ausgaben aus der Kaufpreissammlung so erteilt, dass die übermittelten Daten nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können.
Online-Dienst
Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse bei den Ämtern für Bodenmanagement, kreisfreien Städten und einigen kreisangehörigen Städten.
- Gutachterausschüsse für Immobilienwerte(Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation)
Ansprechpartner
Universitätsstadt Marburg - Fachdienst 60.7 - Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag von 8 bis 12 Uhr und Donnerstag von 15 bis 18 Uhr (telefonisch), persönlich nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06421 201-1607
E-Mail: gutachterausschuss@marburg-stadt.de
Weitere Informationen
Amt für Bodenmanagement Marburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Erweiterte Erreichbarkeit:
Donnerstags von 8:30 – 12:30 Uhr und von 13:00 – 16:00 Uhr im Rathaus der Stadt Wetzlar, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar, Tel. (06441) 99 - 6040
Kontakt
Telefon: +49 611 535-3000
Telefax: +49 611 535-3300
E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Nachweis über den Auftrag zur Immobilienbewertung
- Gegebenenfalls Vertretungsnachweis
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hinweise für Marburg: Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Immobilienwerte oder Grundstückswerte beantragen
- Fragebogen Sachwert (Ein- und Zweifamilienhäuser + eigengenutzte Gewerbeobjekte)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Fragebogen TeileigentumKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Fragebogen WohnungseigentumKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Fragebogen Ertragswert (Wohn- und Geschäftshäuser, Mehrfam.häuser + gewerbl. Mietobjekte)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
- Um eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran nachweisen.
- Für Behörden, öffentlich bestellte und vereidigte sowie bestimmte zertifizierte Sachverständige, die mit der Bewertung von Grundstücken befasst sind, gilt der Nachweis der Beauftragung zur Verkehrswertermittlung
Rechtsgrundlage(n)
- § 195 Baugesetzbuch (BauGB)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 9 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 15 Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 16 Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Als Person mit einem berechtigten Interesse können Sie für ein möglichst genau beschriebenes Wertermittlungsobjekt Vergleichskaufpreise aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beantragen.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird Ihre Auskunftsberechtigung prüfen.
Falls Sie kein/e Sachverständige/r oder eine Behörde sind, können Sie keine grundstücksbezogenen Auskünfte erhalten.
Falls keine beziehungsweise nicht ausreichend viele Vergleichskauffälle vorliegen, wird die Geschäftsstelle mit Ihnen Rücksprache halten.
Im Abschluss werden Ihnen die Vergleichskauffälle zusammen mit einer Kostenrechnung übermittelt.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.
Kosten
- Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung beträgt die Gebühr EUR 120 je Antrag und beinhaltet bis zu 10 bekanntgegebene Kaufpreise.
- Für jeden weiteren bekanntgegebenen Kaufpreis EUR 5.
Hinweise (Besonderheiten)
- Gutachterausschüsse in HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Informationen zum BORIS HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Gutachterausschüsse - Alle KontaktdatenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Bemerkungen
Das mittlere Preisniveau von Standardimmobilien kann ab Februar 2022 gebührenfrei über den Immobilienpreiskalkulator ("Geodaten online") ermittelt werden.
Hinweise für Marburg: Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Immobilienwerte oder Grundstückswerte beantragen
Das mittlere Preisniveau von Standardimmobilien kann gebührenfrei über den Immobilienpreiskalkulator ("Geodaten online") ermittelt werden.
- Auskunft aus der KaufpreissammlungKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) am 25.10.2021
Stichwörter
Vergleichskaufpreise, Gutachter, Immobilien, Sachverständige, Grundstückswerte, Verkehrswertgutachten, Grundstücksmarkt, Grundstückskauf, Grundstückstausch, Bauland, Lagewert, Grundstücksbewertung, Bodenrichtwert, Verkehrswert, Kaufpreisermittlung, Bodenwerte, Vergleich, Transaktionen, Wertermittlung
Metainformation
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