Projekt- oder institutionelle Förderung - BMZ ÄnderungOnline erledigen

    Bewilligte Gelder für Forschungs- und Evaluierungsprojekte oder für eine institutionelle Förderung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ändern

    Ihr gefördertes Forschungs- oder Evaluierungsvorhaben im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit hat sich geändert? Dann müssen Sie das dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mitteilen.

    Beschreibung

    Als gemeinnützige Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Fördermittel beantragen. Damit unterstützt das BMZ Ihre wissenschaftlichen oder anwendungsorientierten Forschungs- und Evaluierungsprojekte.

    Wenn sich bei der bewilligten Förderung Änderungen ergeben, müssen Sie diese dem BMZ mitteilen. Zu diesen Änderungen gehören zum Beispiel:

    • inhaltliche Änderung,
    • Änderung der Projektlaufzeit,
    • finanzielle Aufstockung,
    • Reduzierung der Fördermittel,
    • Umwidmung eines Einzelansatzes innerhalb des Finanzierungsplans sowie
    • Mittelübertragung.

    Online-Dienst

    Bewilligte Gelder für Forschungs- und Evaluierungsprojekte oder für eine institutionelle Förderung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit online ändern

    ID: B100019_111725972

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Referat G34 Evaluierung und Ressortforschung, DEval, DIE

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 120322

    53045 Bonn

    Hausanschrift

    Dahlmannstraße 4

    53115 Bonn

    Erster Dienstsitz Bonn

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 94

    10963 Berlin

    Zweiter Dienstsitz Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 99535-0

    Fax: +49 228 99535-3500

    E-Mail: RLG34@bmz.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Änderungsantrag Projektförderung oder institutionelle Förderung
    • Begründung der Änderung
    • Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
    • neuer Finanzierungsplan (außer bei rein inhaltlichen Änderungen)

    Voraussetzungen

    Das BMZ fördert Ihr Forschungs- und Evaluierungsprojekt oder Sie erhalten eine institutionelle Förderung vom BMZ.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
    • Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten.

    Verfahrensablauf

    Die Änderung Ihres geförderten Forschungs- und Evaluierungsprojektes oder eine institutionelle Förderung können Sie online oder per Post mitteilen.

    Wenn Sie die Änderung online mitteilen wollen:

    • Besprechen Sie den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie das Formular online aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.

    Wenn Sie die Änderung per Post mitteilen wollen:

    • Besprechen Sie den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
    • Schicken Sie Ihren formlosen Antrag zusammen mit einer Begründung der Änderung, einer Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens und gegebenenfalls dem neuen Finanzierungsplan per Post an das BMZ.
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.

    Erkennt das BMZ Ihre Änderungen an, erhalten Sie vom BMZ eine Bewilligung.

    Bei einer Änderung des Finanzierungsbedarfs erhalten Sie zusätzlich nach der Prüfung von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen vom BMZ entsprechend eine Auszahlung oder eine Rückforderung.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr (Die bewilligte Förderung steht in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr. Zwischen- und (Schluss-)Verwendungsnachweise müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres vorlegen.)

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 05.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    institutionelle Förderung, Entwicklungszusammenarbeit, Entwicklungs- und Schwellenländer, BMZ, Forschungsinstitut, Evaluierung, anwendungsorientiert, ForschungEvaluierungsinstitut, Projektförderung, Entwicklungspolitik, Evaluierungsförderung, Forschungsförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English