Anzeige der Bestellung eines Verwaltungs- oder Aufsichtsratsmitglieds EntgegennahmeOnline erledigen

    Als Versicherungsunternehmen die Bestellung eines Verwaltungs- oder Aufsichtsratsmitglieds melden

    Ihr Versicherungsunternehmen hat ein neues Mitglied für den Verwaltungs- oder Aufsichtsrat bestellt? Dann müssen Sie dies unverzüglich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzeigen.

    Beschreibung

    Als Versicherungsunternehmen unter Bundesaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) müssen Sie der BaFin bestimmte Sachverhalte mitteilen. Unter anderem, wenn Sie ein Mitglied für den Aufsichts- oder Verwaltungsrat bestellt haben.

    Die Mitglieder des Aufsichts- oder Verwaltungsrates müssen die Geschäftsleitung Ihres Unternehmens angemessen

    • kontrollieren,
    • überwachen und
    • die Entwicklung des Unternehmens aktiv begleiten.

    Dafür müssen sie jederzeit in der Lage sein, die vom Unternehmen getätigten Geschäfte zu verstehen, deren Risiken zu beurteilen und notfalls Änderungen in der Geschäftsführung durchzusetzen. Erforderlich sind dafür theoretische und praktische Kenntnisse in Versicherungsgeschäften.

    Die BaFin beurteilt die Qualifikationen der Person anhand der eingereichten Unterlagen. Sie prüft, ob die Person zuverlässig und fachlich geeignet ist. Das setzt berufliche Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen voraus, die eine solide und umsichtige Kontrolle des Unternehmens gewährleisten.

    Die eingereichten Unterlagen dürfen zum Zeitpunkt der Meldung nicht älter als 3 Monate sein.

    Online-Dienst

    Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    ID: B100019_103855150

    Beschreibung

    Das MVP Portal bietet Ihnen eine einfache und sichere Möglichkeit, vielen Meldepflichten auf elektronischem Wege nachzukommen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Überweisung

    Vertrauensniveau

    hoch

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 500154

    60306 Frankfurt am Main

    Postfachadresse

    Postfach 1253

    53002 Bonn

    Hausanschrift

    Marie-Curie-Straße 24-28

    60439 Frankfurt am Main

    Anschrift Frankfurt am Main

    Haltestellen

    • Haltestelle: Husarenstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 61
    Hausanschrift

    Graurheindorfer Straße 108

    53117 Bonn

    Anschrift Bonn

    Haltestellen

    • Haltestelle: Husarenstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 61

    Kontakt

    Fax: +49 228 4108-1550

    Telefon Festnetz: +49 228 4108-0

    E-Mail: fitandproper@bafin.de

    E-Mail: poststelle@bafin.de

    E-Mail: qes-posteingang@bafin.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Stichwörter

    BaFin

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige Bestellung eines neuen Verwaltungs- oder Aufsichtsratsmitglieds
    • Lebenslauf der Person
    • ausgefülltes Formular "Persönliche Erklärung mit Angaben zur Zuverlässigkeit" 
    • Führungszeugnis:
      • "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde",
      • "Europäisches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde" oder
      • entsprechende Unterlagen aus dem Ausland
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • gegebenenfalls Nachweise über die Teilnahme an Fortbildungen
    • Übersicht über die Zusammensetzung des Organs
    • Selbsteinschätzung der Person mindestens in den Themenfeldern:
      • Kapitalanlage
      • Versicherungstechnik
      • Rechnungslegung
         

    Voraussetzungen

    Ihr Versicherungsunternehmen 

    • wird von der BaFin beaufsichtigt und
    • eine Bestellung eines Verwaltungs- oder Aufsichtsratsmitglieds ist erfolgt.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Nutzen Sie online die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP), um der BaFin die Bestellung eines neuen Verwaltungs- oder Aufsichtsratsmitglieds mitzuteilen: 

    • Rufen Sie das MVP-Portal der BaFin auf.
      • Um für das Fachverfahren "Personenanzeigen VAG" Einreichungen vornehmen zu können, müssen Sie sich zuerst im MVP-Portal registrieren und sich anschließend mit einem Antrag für das MVP-Fachverfahren "Personenanzeigen VAG" anmelden. 
      • Nähere Informationen zur Benutzung des MVP-Portals entnehmen Sie dem zugehörigen Handbuch.
      • Nähere Informationen zur Benutzung des Fachverfahrens "Personenanzeigen VAG" entnehmen Sie dem zugehörigen Informationsblatt.
    • Wählen Sie das Fachverfahren "Personenanzeigen VAG" aus, laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch und schicken Sie diese ab.
    • Nach Eingang Ihrer Einreichung prüft die BaFin Ihre Unterlagen. 
    • Die BaFin kann gegebenenfalls weitere Unterlagen und Auskünfte anfordern.
    • Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen durch die BaFin erhalten Sie eine elektronische Rückmeldung über das MVP-Portal. Dies kann eine Rückfrage oder eine Unbedenklichkeitsmitteilung sein.

    Fristen

    Innerhalb von 2 Wochen nach der Bestellung eines Mitglieds eines Verwaltungs- oder Aufsichtsrates, müssen Sie dies bei der BaFin anzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 18.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Verwaltungsrat, Versicherungswesen, Versicherungsunternehmen, Versicherungsaufsicht, Versicherungsaufsichtsgesetz, Aufsichtsrat, Pensionsfonds, Bestellung, BaFin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English