Verbrennung pflanzlicher Abfälle anmelden
Wenn Sie Stroh auf abgeernteten Feldern oder andere pflanzliche Abfälle auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken verbrennen möchten, müssen Sie dies rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt anmelden.
Beschreibung
Wenn auf Ihrem Grundstück pflanzliche Abfälle anfallen, die Sie nicht durch Verrotten, Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostieren beseitigen können, dürfen Sie diese unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrennen.
Auch das Verbrennen von Stroh auf abgeernteten Feldern ist möglich, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen beim Abbrennen des Strohs einhalten.
Hinweise für Wetzlar: Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Online-Dienst
Anmeldung Verbrennung pflanzlicher Abfälle
Online erledigen
Vertrauensniveau
Basisregistrierung
zuständige Stelle
Zuständig sind die Ordnungsämter.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihr örtliches Ordnungsamt.
Ansprechpartner
Stadt Wetzlar - Stadtbüro
Aktuelles
Beschreibung
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Termine werden angeboten in der Zeit von Mo-Do. 8:00 – 16:00 und Fr. 8:00 – 18:00 Uhr
Folgende Anliegen können am Schnellschalter ohne Termin erledigt werden (hierfür ziehen Sie im Foyer des Rathauses ein Ticket):
- Abholung Personalausweis oder Reisepass
- Antrag Führungszeugnis / Gewerbezentralregisterauskunft (auch online beim Bundesamt für Justiz möglich)
- Meldebescheinigungen / Melderegisterauskünfte (auch online Online-Rathaus möglich)
- Setzen / Aktivieren Ausweis-PIN
Dieser Schnellschalter (gilt nur für das Stadtbüro im Rathaus und nicht für die Stadtteilbüros) ist Mo – Fr von 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr besetzt.
Das Stadtbüro im Erdgeschoss des Neuen Rathauses stellt Ihnen ein umfangreiches Dienstleistungsangebot der Stadt zentral zur Verfügung und bietet neben kurzen Wegen auch ausgedehnte Öffnungszeiten.
Die Stadtteilbüros in den Wetzlarer Stadtteilen sind mit dem Stadtbüro organisatorisch verbunden und wickeln neben den stadtteilspezifischen Aufgaben die gleichen Dienstleistungen ab. Diese vorteilhafte Verknüpfung ermöglicht es Ihnen, Ihre Wünsche und Anliegen als Bewohner der Wetzlarer Kernstadt auch in den Stadtteilbüros vorzutragen und umgekehrt.
In der Regel werden Ihre Anliegen bei uns abschließend bearbeitet und sind nur mit einer kurzen Wartezeit verbunden.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon: 06441 115
Telefax: 06441 993244
E-Mail: stadtbuero@wetzlar.de
Kontaktperson
Stadtbüro
Internet
Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Nauborn
Aktuelles
Beschreibung
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 12:00 – 18:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Kontakt
Telefon: 06441 115
Telefax: 06441 92085
E-Mail: stadtteilbuero-nauborn@wetzlar.de
Internet
Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Steindorf
Aktuelles
Beschreibung
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Kontakt
Telefon: 06441 115
Telefax: 06441 92075
E-Mail: stadtteilbuero-steindorf@wetzlar.de
Internet
Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Münchholzhausen
Aktuelles
Beschreibung
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 10:00 – 14:00 Uhr, 15:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 07:30 – 14:00 Uhr
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Kontakt
Telefon: 06441 115
Telefax: 06441 97144
E-Mail: stadtteilbuero-muenchholzhausen@wetzlar.de
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Weitere Informationen
Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Dutenhofen
Aktuelles
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Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
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Öffnungszeiten
Öffnungszeiten:
Montag: geschlossen
Dienstag: 07:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Kontakt
Telefon: 06441 115
Telefax: 0641 920228
E-Mail: stadtteilbuero-dutenhofen@wetzlar.de
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Weitere Informationen
Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Garbenheim
Aktuelles
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Das Stadtteilbüro Garbenheim ist wegen Umzugs ab Dienstag, 23. April 2024, vorübergehend geschlossen. Voraussichtliche Wiedereröffnung in der neuen Adresse, Kreisstraße 94, ist Anfang Juni.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Montag: geschlossen
Dienstag: 12:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 07:30 – 13:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Kontakt
Telefon: 06441 115
Telefax: 06441 946127
E-Mail: stadtteilbuero-garbenheim@wetzlar.de
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Weitere Informationen
Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Naunheim
Aktuelles
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Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 10:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Kontakt
Telefon: 06441 115
Telefax: 06441 93048
E-Mail: stadtteilbuero-naunheim@wetzlar.de
Internet
Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Blasbach/Hermannstein
Aktuelles
Beschreibung
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 12:00 – 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 – 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Kontakt
Telefon: 06441 115
Telefax: 06441 993284
E-Mail: stadtteilbuero-hermannstein@wetzlar.de
Internet
Weitere Informationen
Stadt Wetzlar - Amt für Brandschutz
Aktuelles
Beschreibung
Die Freiwillige Feuerwehr Wetzlar setzt sich aus elf Standorten zusammen. In jedem Stadtteil gibt es eine Feuerwache, drei weitere innerhalb der Kernstadt. Hierbei handelt es sich um die Feuerwehren in Büblingshausen, Niedergirmes und in der Innenstadt.
Wir stellen den Brandschutz sicher und leisten Allgemeine Hilfe bei anderen Vorkommnissen, wie z. B. bei Verkehrsunfällen oder Unwetter.
Die Feuerwache in der Innenstadt ist an Werktagen von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Unterstützung der ehrenamtlichen Kräfte mit hauptamtlichen Kräften besetzt. Diese nehmen zusätzliche Aufgaben wahr.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06441 993701
Telefax: 06441 993704
E-Mail: feuerwehr@wetzlar.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Mitteilung über Ort und Zeitraum der Verbrennung
- Beschreibung der Lage und Größe des Grundstücks, auf dem die Abfälle verbrannt werden sollen
- Beschreibung der Art und Menge des Abfalls
- Angaben zu den Aufsichtspersonen (Namen, Alter und Anschriften)
Voraussetzungen
- Das Verbrennen muss unter ständiger Aufsicht von einer zuverlässigen Person bei trockenem Wetter erfolgen.
- Das Verbrennen ist von Montag bis Freitag von 8.0016.00 Uhr und samstags von 8.00-12.00 Uhr erlaubt.
- Das Stroh oder die pflanzlichen Abfälle müssen trocken sein, damit möglichst keine Rauchentwicklung entsteht.
- Sie dürfen keine zusätzlichen Stoffe (zum Beispiel Spiritus oder Brandbeschleuniger) verwenden.
- Sie müssen das Feuer ständig unter Kontrolle halten können und bei starkem Wind oder erhöhter Rauchentwicklung müssen Sie das Feuer sofort löschen.
- Vor dem Verlassen müssen Sie sicherstellen, dass das Feuer und die Glut vollständig erloschen sind. Die Rückstände müssen Sie sofort in den Boden einarbeiten.
Folgende Mindestabstände sind einzuhalten:
- 100 m von Gebäuden, Zelt oder Lagerplätzen
- 35 m von sonstigen Gebäuden
- 5 m zur Grundstücksgrenze
- 100 m von
- Bundesautobahnen und autobahnmäßig ausgebauten Fernverkehrsstraßen
- zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder mit Druckgasen
- zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden
- 50 m von sonstigen öffentlichen Verkehrswegen
- 100 m von Naturschutzgebieten, von Wäldern, Mooren und Heiden
- 20 m von Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmälern und nicht abgeernteten Getreidefeldern
Das Verbrennen im Umkreis von
- 4 km um den Startbahnbezugspunkt von Verkehrsflughäfen oder
- 3 km um den Startbahnbezugspunkt von Verkehrslandeplätzen, Sonderlandeplätzen und Segelfluggeländen
ist nur mit Zustimmung der örtlichen Luftaufsichtsstellen oder Flugleitungen erlaubt.
Wenn innerhalb der Mindestabstände brennbare Gegenstände oder Pflanzen vorhanden sind, müssen Sie einen 5 Meter breiten Sicherheitsstreifen durch Umpflügen anlegen.
Beim Verbrennen von Stroh auf abgeernteten Getreidefeldern gilt zusätzlich Folgendes:
- Es müssen mindestens zwei zuverlässige Aufsichtspersonen vor Ort sein.
- Sie müssen einen 5 Meter breiten Sicherheitsstreifen um die abzubrennende Fläche durch Umpflügen oder Fräsen anlegen.
- Zusammenhängende Flächen über 3 Hektar müssen Sie im Abstand von 80100 m durch Sicherheitsstreifen von 5 m Breite unterteilen.
- Die so entstandenen Teilflächen dürfen Sie nur nacheinander, also jeweils nach dem Erlöschen der vorherigen Teilfläche, abbrennen.
Beim Verbrennen von forstlichen Abfällen im Wald gilt zusätzlich Folgendes:
- Das Verbrennen ist nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr erlaubt. Bei erhöhter Waldbrandgefahr ist das Verbrennen nicht erlaubt.
- Sie müssen die Abfälle zur Verbrennung soweit wie möglich an Stellen, an denen keine Waldbrandgefahr besteht, zu Wällen oder Haufen stapeln.
- Bei der Verbrennung müssen Sie darauf achten, dass das Feuer die ganze Zeit unter Kontrolle gehalten werden kann.
- Sie müssen sicherstellen, dass durch die Rauchentwicklung keine Beeinträchtigung des umliegenden Straßenverkehrs, kein gefährlicher Funkenflug und keine starke Belästigung der Allgemeinheit entstehen.
- Sie müssen rechtzeitig vor dem endgültigen Erlöschen des Feuers die Fläche ohne brennbaren oder leicht entzündliche Gegenstände um die Feuerstelle mit circa einem Meter Breite freihalten und mit Erde abdecken oder mit Wasser löschen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Absatz 5 Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen (PflAbfV HE)
- § 3 Absatz 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Verfahrensablauf
- Sie melden das Verbrennen formlos oder mithilfe des Online-Dienstes mindestens zwei Werktage vorher bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt an.
- Sie müssen nicht auf eine Bestätigung warten.
Fristen
Das Verbrennen muss beim Ordnungsamt mindestens zwei Werktage vor Beginn angemeldet werden.
Bearbeitungsdauer
Keine
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Im Einzelfall kann die untere Wasserbehörde Ausnahmen bei der Beseitigung der pflanzlichen Abfälle zulassen, wenn dadurch das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) am 02.01.2024
Stichwörter
Stroh verbrennen, Privates Feuer anmelden, Forstliche Abfälle verbrennen, Pflanzen verbrennen, Pflanzenabfall verbrennen, Gartenabfall verbrennen, Gartenabfälle verbrennen, Feuer im Garten, Feuer auf Feldern