Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag
    99107023011001

    Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn

    • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

    Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Online-Dienste

    Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes Lastenzuschuss

    ID: L100001_398624230

    Beschreibung

    Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes Lastenzuschuss

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    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2024
    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes Mietzuschuss

    ID: L100001_398624229

    Beschreibung

    Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes Mietzuschuss

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    Technisch erstellt am 10.01.2024
    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Antrag auf Erhöhung von Wohngeld - Lastenzuschuss

    ID: L100001_394693857

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    Technisch erstellt am 02.10.2023
    Technisch geändert am 19.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Antrag auf Erhöhung von Wohngeld - Mietzuschuss

    ID: L100001_394693856

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    Technisch erstellt am 02.10.2023
    Technisch geändert am 19.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag

    ID: L100001_397564309

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    Version

    Technisch erstellt am 14.12.2023
    Technisch geändert am 20.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019

    Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag

    ID: L100001_397564311

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    Version

    Technisch erstellt am 14.12.2023
    Technisch geändert am 20.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Wohngeldbehörde.

    Ansprechpartner

    Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    (Jugend- und Sozialrathaus)
    Karl-Kellner-Ring 35
    35576 Wetzlar

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    Barrierefreier Zugang zum Erdgeschoss, dort gibt es auch eine barrierefreie Toilette. Die anderen Stockwerke sind nicht barrierefrei.

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch und Freitag:
    8 bis 12 Uhr

    Dienstag und Donnerstag:
    8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

    sowie nach vorheriger Vereinbarung

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Montag, Mittwoch und Freitag:
    9 bis 11 Uhr

    Donnerstag:
    14 bis 16 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06441 995011

    Fax: 06441 99885014

    E-Mail: sozialamt@wetzlar.de

    Kontaktperson

    • Frau Jennifer Köhler
    • Frau Simone Youvanakis
    • Frau Alexandra Karic
    • Frau Stefanie Hammer
    • Frau Simona Gudovic
    • Frau Sybille Rödel
    • Frau Lisan Koch

    Stichwörter

    50

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Lahn-Dill-Kreis - 41.1 Grundsicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Kellner-Ring 51
    35576 Wetzlar

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    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Freibad
      Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
    • Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
      Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 20
    35683 Dillenburg

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    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Freibad
      Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
    • Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
      Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift


    Postfach 1940
    35529 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Öffnungszeiten
    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06441 407-1401

    E-Mail: wohngeld@lahn-dill-kreis.de(Verwaltungsstandort Wetzlar)

    E-Mail: wohngeld-dill@lahn-dill-kreis.de(Verwaltungsstandort Dillenburg)

    E-Mail: sozialamt@lahn-dill-kreis.dee

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 10%,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10%.

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes
    führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2023
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Wohnung, Mietzuschuss, Wohngeldbescheid, Wohngeldhöhe, Eigentumswohnung, Eigenheim, Lastenzuschuss, Wohngeldangelegenheiten, Wohngeldbetrag, Wohngelderhöhung, Wohngeldminderung, Sozialhilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019