Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und WaldwegenOnline erledigen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Gemeinde Hohenahr - Bauamt

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 6

    35644 Hohenahr

    Postanschrift

    Postfach 1153

    35642 Hohenahr

    Öffnungszeiten

    Das Bauamt ist zu den genannten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Wenn Sie jedoch sichergehen möchten, eine bestimmte Ansprechpartnerin bzw. einen bestimmten Ansprechpartner im Rathaus anzutreffen, empfehlen wir eine vorherige telefonische Rücksprache.

    Kontakt

    Telefon: 06446 9230-24

    Telefon: 06446 9230-27

    Telefon: 06446 9230-28

    Telefon: 06446 9230-35

    Telefon: 06446 9230-36

    Telefax: 06446 9230-924

    Telefax: 06446 9230-927

    Telefax: 06446 9230-928

    Telefax: 06446 9230-935

    Telefax: 06446 9230-936

    E-Mail: c.holzapfel@hohenahr.de

    E-Mail: g.jakob@hohenahr.de

    E-Mail: k.ruecker@hohenahr.de

    E-Mail: o.treude@hohenahr.de

    E-Mail: t.jung@hohenahr.de

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    lockere Platten, Fußwegeschäden, Bürgersteigschäden, Schäden an Wegen, Stolperfallen, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English