Gemeinde Hohenahr - Bauamt - Tiefbau/Straßen, Wege und Plätze
Beschreibung
Fachdienst 60
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 6
Postfach
35644 Hohenahr
Postanschrift
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Das Bauamt ist zu den genannten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Wenn Sie jedoch sichergehen möchten, eine*n bestimmte*n Ansprechpartner*in im Rathaus anzutreffen, empfehlen wir eine vorherige telefonische Rücksprache.
Kontakt
Telefon: 06446 9230-24
Telefon: 06446 9230-27
Telefon: 06446 9230-35
Telefax: 06446 9230-924
Telefax: 06446 9230-927
Telefax: 06446 9230-935
E-Mail: c.holzapfel@hohenahr.de
E-Mail: k.ruecker@hohenahr.de
E-Mail: o.treude@hohenahr.de
Zuständigkeit für
Hohenahr
- Abbruchgenehmigung
- Antrag auf eine Baugenehmigung stellen
- Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauvoranfrage stellen
- Bebauungsplan
- Flächennutzungsplan
- Gehwegschäden
- Geoportal Hessen – Geodaten finden, präsentieren und beziehen
- Hausnummernvergabe
- Hochwasser / Hochwasserschutz
- Kommunales Gebäudemanagement/Liegenschaftsverwaltung
- Liegenschaftskarte - Auszug
- Nutzungsänderung von Gebäuden
- Spielplätze
- Straßenreinigung
- Straßenschäden
- Umlegung von Grundstücken - Beschluss
- Winterdienst / Räum- und Streupflicht
Weitere Informationen
Gewässer; Kanäle; Miet-, Pacht- und Wohnungswesen; Neubau und Unterhaltung von Straßen, Wegen, Plätzen, Straßenbeleuchtung; Unterhaltung und Überwachung von Spielplätzen