Antrag auf eine Baugenehmigung stellen
Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.
Beschreibung
Für die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung sowie Nutzungsänderung, der Abbruch und die Beseitigung von (baulichen) Anlagen oder von Teilen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.
Für einen Sonderbau (z.B. Hochhäuser) wird die Baugenehmigung im herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren erteilt.
Für sonstige genehmigungspflichtige Bauvorhaben wird die Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens erteilt.
Beantragen können Sie die Baugenehmigung, indem Sie einen Bauantrag zusammen mit den dazugehörigen erforderlichen Unterlagen digital im Bauportal oder analog einreichen.
Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, nachdem Sie die Baugenehmigung erhalten haben.
Das Baustellenschild muss vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sein.
Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Frist kann mit einem schriftlichen Antrag um jeweils bis zu 2 Jahre verlängert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).
Hinweise für Hohenahr: Spezielle Hinweise für Gemeinde Hohenahr
Für die Gemeinde Hohenahr ist die Bauaufsichtsbehörde des Lahn-Dill-Kreis zuständig.
Kontakt:
Lahn-Dill-Kreis, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar
Telefon: 06441 407-0, E-mail: info@lahn-dill-kreis.de, Web: www.lahn-dill-kreis.de
Für die Gemeinde Hohenahr ist die Bauaufsichtsbehörde des Lahn-Dill-Kreis zuständig.
Kontakt:
Lahn-Dill-Kreis, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar
Telefon: 06441 407-0, E-mail: info@lahn-dill-kreis.de, Web: www.lahn-dill-kreis.de
Ansprechpartner
Gemeinde Hohenahr - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Das Bauamt ist zu den genannten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Wenn Sie jedoch sichergehen möchten, eine bestimmte Ansprechpartnerin bzw. einen bestimmten Ansprechpartner im Rathaus anzutreffen, empfehlen wir eine vorherige telefonische Rücksprache.
Kontakt
Telefon: 06446 9230-24
Telefon: 06446 9230-27
Telefon: 06446 9230-28
Telefon: 06446 9230-35
Telefon: 06446 9230-36
Telefax: 06446 9230-924
Telefax: 06446 9230-928
Telefax: 06446 9230-935
Telefax: 06446 9230-936
Telefax: 06446 9230927
E-Mail: c.holzapfel@hohenahr.de
E-Mail: g.jakob@hohenahr.de
E-Mail: k.ruecker@hohenahr.de
E-Mail: o.treude@hohenahr.de
E-Mail: t.jung@hohenahr.de
Kontaktperson
Herr Olaf Treude
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Telefon Festnetz: 06446 9230-27
E-Mail: o.treude@hohenahr.de
Fax: 06446 9230-927
Herr Tobias Jung
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Hausanschrift
Fax: 06446 9230-936
Telefon Festnetz: 06446 9230-36
E-Mail: t.jung@hohenahr.de
Frau Claudia Holzapfel
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Hausanschrift
Fax: 06446 9230-924
Telefon Festnetz: 06446 9230-24
E-Mail: c.holzapfel@hohenahr.de
Frau Karin Rücker
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
E-Mail: k.ruecker@hohenahr.de
Telefon Festnetz: 06446 9230-35
Fax: 06446 9230-935
Frau Lisa-Christin Elbert
Hausanschrift
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Postfach 1153
35642 Hohenahr
Fax: 06446 9230-928
E-Mail: l.elbert@hohenahr.de
Telefon Festnetz: 06446 9230-28
Weitere Informationen
Fachdienst 60
Gemeinde Hohenahr - Bauamt - Tiefbau/Straßen, Wege und Plätze
Beschreibung
Fachdienst 60
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Postanschrift
Rathausplatz 6
Postfach
35644 Hohenahr
Postanschrift
Postfach 1153
35642 Hohenahr
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Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Das Bauamt ist zu den genannten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Wenn Sie jedoch sichergehen möchten, eine*n bestimmte*n Ansprechpartner*in im Rathaus anzutreffen, empfehlen wir eine vorherige telefonische Rücksprache.
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E-Mail: c.holzapfel@hohenahr.de
E-Mail: k.ruecker@hohenahr.de
E-Mail: o.treude@hohenahr.de
Kontaktperson
Herr Olaf Treude
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Rathausplatz 6
35644 Hohenahr
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35642 Hohenahr
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Postfach 1153
35642 Hohenahr
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Rathausplatz 6
35644 Hohenahr
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Frau Claudia Holzapfel
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Rathausplatz 6
35644 Hohenahr
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35642 Hohenahr
E-Mail: c.holzapfel@hohenahr.de
Telefon Festnetz: 06446 9230-24
Fax: 06446 9230-924
Weitere Informationen
Gewässer; Kanäle; Miet-, Pacht- und Wohnungswesen; Neubau und Unterhaltung von Straßen, Wegen, Plätzen, Straßenbeleuchtung; Unterhaltung und Überwachung von Spielplätzen
Gemeinde Hohenahr - Bauamt - Hochbau und Liegenschaften
Beschreibung
Fachdienst 60
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Rathausplatz 6
35644 Hohenahr
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Postfach 1153
35642 Hohenahr
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Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:30 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Das Bauamt ist zu den genannten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Wenn Sie jedoch sichergehen möchten, eine*n bestimmte*n Ansprechpartner*in im Rathaus anzutreffen, empfehlen wir eine vorherige telefonische Rücksprache.
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E-Mail: g.jakob@hohenahr.de
E-Mail: o.treude@hohenahr.de
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Telefon Festnetz: 06446 9230-28
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Fax: 06446 9230-928
Fax: 06446 9230-936
Kontaktperson
Herr Olaf Treude
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35644 Hohenahr
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Postfach 1153
35642 Hohenahr
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E-Mail: t.jung@hohenahr.de
Telefon Festnetz: 06446 9230-36
Frau Lisa-Christin Elbert
Postanschrift
Rathausplatz 6
35644 Hohenahr
Postanschrift
Postfach 1153
35642 Hohenahr
E-Mail: l.elbert@hohenahr.de
Fax: 06446 9230-928
Telefon Festnetz: 06446 9230-28
Weitere Informationen
Gebäudemanagement; Grundstücksan- und verkäufe; Hausnummernzuteilung; Hochbau; Planung; Verwaltung gemeindlicher Gemeinschaftseinrichtungen
Lahn-Dill-Kreis - 23.2 Bautechnik
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle: Freibad
Linien:- Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
- Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
Linien:- Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Karl-Kellner-Ring 51
Postfach 1940
35529 Wetzlar
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und Vordrucken erhalten sie unter dem beigefügtem Link zu Bauvorlagen.
Voraussetzungen
Alle erforderlichen Unterlagen und Formulare sind vollständig digital im Bauportal oder analog eingereicht. Dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 2 Hessische Bauordnung (HBO): Begriffe
- § 57 Hessische Bauordnung (HBO): Entwurfsverfasserin, Entwurfsverfasser, Bauvorlageberechtigung
- § 66 Hessische Bauordnung (HBO): Baugenehmigungsverfahren
- § 69 Hessische Bauordnung (HBO): Bauantrag, Bauvorlagen
- § 71 Hessische Bauordnung (HBO): Beteiligung der Nachbarschaft
- § 75 Hessische Bauordnung (HBO): Baubeginn
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Verfahrensablauf
Sie als Bauherrschaft müssen den Bauantrag mit den erforderli-chen Bauvorlagen bei der Bauaufsichtsbehörde, in deren Gebiet sich das Grundstück befindet, einreichen.
Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Bauvorlagen vollständig sind. Kann der Bauantrag aufgrund fehlender Unterlagen nicht bearbeitet werden, kann sie diesen zurückweisen. Einzelne Bau-vorlagen können nachgefordert werden.
Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde (unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen), ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegen-stehen. Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entschei-dung digital über das Bauportal oder analog mit:
- die Baugenehmigung wird erteilt,
- nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
- der Bauantrag wird abgelehnt.
Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, nachdem Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.
Fristen
Eine erteilte Baugenehmigung ist 3 Jahre gültig. Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als ein Jahr unterbrochen worden sind.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer des Verfahrens hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, welche Stellen beteiligt werden müssen und ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind.
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich, außer beim Abbruch, nach den Rohbaukosten der baulichen Anlage. Die jeweiligen Kommunen können durch Satzung abweichende Gebühren vom Gebührenverzeichnis der Verwaltungskostenordnung festsetzen. Wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Feuerungsanlagen dürfen erst nach Bescheinigung der sicheren Benutzbarkeit und der ordnungsgemäßen Abführung der Abgase durch den Sachverständigen für Energieerzeugungsanlagen (dies ist z. B. der bevollmächtigten Schornsteinfeger) in Betrieb genommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 14.09.2023
Stichwörter
Errichtung, Baubeginn, HBO, Freizeitpark, Baugenehmigungsverfahren, Einkaufsmärkte, Wohnungsbau, Anlagen, Bauen, Warenhäuser, Großgaragen, Genehmigungspflichtige Bauvorhaben, Bürogebäude, Nachbarbeteiligung, Gaststätten, Wohnheime, Krankenhäuser, Sonderbau, Bauantrag, Hallen, Kindergärten, Parkhäuser, Hausbau, Warenlager, Verkaufsstätten, Campingplätze, Schulen, Gebäude, Kindergarten, Hochhäuser, Vergnügungsstätten