Kfz-Steuervergünstigungen für Menschen mit Behinderungen
Beschreibung
Sie möchten die Befreiung von der bzw. die Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen?
Dazu benötigen Sie ein gültiges "Beiblatt zur Erlangung der Kfz-Steuervergünstigung zum Schwerbehindertenausweis". Dieses erhalten Sie auf Antrag von dem für Sie örtlich zuständigen Hessischen Amt für Versorgung und Soziales, wenn Sie zu folgendem Personenkreis gehören:
Personen, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G) oder gehörlos (Merkzeichen Gl) sind, kann eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Höhe von 50 v.H. eingeräumt werden, wenn sie nicht die unentgeltliche Beförderung gegen Eigenbeteiligung gewählt haben.
Personen, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen BI) und/oder hilflos (Merkzeichen H) sind, können neben der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr unter bestimmten Voraussetzungen von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden. Bei diesem Personenkreis wird kein Kfz-Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis benötigt; hier genügt die Vorlage des Schwerbehindertenausweises
Was muss ich beachten:
Die Steuervergünstigungen entfallen, wenn das Fahrzeug zur Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck), zur entgeltlichen Beförderung von Personen (ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung) oder durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung des schwerbehinderten Menschen stehen.
- Hessische Ämter für Versorgung und Soziales(Regierungspräsidium Gießen)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das Beiblatt erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Hessischen Amt für Versorgung und Soziales. Den Antrag auf Kraftfahrzeugsteuerermäßigung bzw. -befreiung können Sie unmittelbar bei der Anmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde oder auch später bei der für die Kraftfahrzeugbesteuerung Ihres Fahrzeugs zuständigen Stelle stellen.
Seit dem 05.04.2014 sind in Hessen die Hauptzollämter Darmstadt und Gießen und deren regionale Kontaktstellen für die Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Eine Liste der Kontaktstellen mit örtlichen Zuständigkeiten kann auf der Internetseite des Zolls ( www.zoll.de) abgerufen werden.
Ansprechpartner
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 101052
35340 Gießen
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 0641 7936-0
Telefax: 0641 7936-117
E-Mail: postmaster@havs-gie.hessen.de
Internet
Weitere Informationen
Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) errreichbar.
Fachdienst - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Hauptstraße 39
35745 Herborn
(Der Eingang zum Bürgerbüro befindet sich zwischen Alt- und Neubau des Rathauses von der Turmstraße kommend unter der Vebindungsbrücke der beiden Gebäude im Rathauswinkel.)
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: weitere Parkplätze befinden sich im Umkreis des Rathauses
Behindertenparkplatz: Direkt vom dem Eingang des Rathauses
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkmöglichkeiten vor dem Rathaus im Bereich der Turmstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 07.00 - 12:00 Uhr *
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12:00 Uhr
* zwischen 07.00 und 08.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung , um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.
Kontakt
Telefon: 02772 708-331
Telefax: 02772 708-9400
E-Mail: buergerbuero@herborn.de
Kontaktperson
Frau Cankat
Hausanschrift
Fax: 02772 708-9111(Sammelfax)
Telefon Festnetz: 02772 708-255
E-Mail: a.cankat@herborn.de
Frau Nickel
Hausanschrift
Fax: 02772 708-9111(Sammelfax)
Telefon Festnetz: 02772 708-257
E-Mail: k.nickel@herborn.de
Frau Rademacher
Hausanschrift
Fax: 02772 708-9111(Sammelfax)
Telefon Festnetz: 02772 708-430
E-Mail: a.rademacher@herborn.de
Frau Steitz
Hausanschrift
Fax: 02772 708-9111(Sammelfax)
Telefon Festnetz: 02772 708-431
E-Mail: j.steitz@herborn.de
Frau Thiele
Hausanschrift
Fax: 02772 708-9111(Sammelfax)
Telefon Festnetz: 02772 708-254
E-Mail: v.thiele@herborn.de
Internet
Bankverbindung
Magistrat der Stadt Herborn
Empfänger: Magistrat der Stadt Herborn
IBAN: DE86 5165 0045 0000 0336 47
BIC: HELADEF1DIL
Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg
Formulare
Kfz-SEPA-Lastschriftmandat
Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte
Zustimmungserklärung - Zulassung auf Minderjährige
Stichwörter
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Formulare
Die Beantragung sowohl der Beiblätter als auch der Steuervergünstigung kann formlos erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Ausstellung eines Beiblattes zur Inanspruchnahme der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung ist kostenlos.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 26.01.2017
Stichwörter
Steuerbefreiung, Kfz, behindert, Steuervergünstigung, Schwerbehinderung, Steuerermäßigung, Steuervergünstigung für behinderte Menschen, Kraftfahrzeugsteuer, Autosteuer, HMdF, Behinderung, Versorgungsamt