Hundesteuer Befreiung

    Befreiung von der Hundesteuer beantragen

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie in der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung oder Ermäßigung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist, weil er beispielsweise blind oder taub ist.

    In den meisten hessischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzungen des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes – eine Steuerbefreiung gewährt. Diese gilt für Blindenführhunde sowie für "Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutze und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen", zum Teil aber auch nur für Blindenführhunde.

    Online-Dienst

    Hundesteuer: Nachträgliche Steuerermäßigung/ -befreiung beantragen

    ID: L100001_386572178

    Beschreibung

    Dieser Prozess ermöglicht es Nutzern, für bereits gemeldete Hunde nachträglich eine Steuerermäßigung/ -befreiung zu beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2023

    Technisch geändert am 28.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    die Stadt-/Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes, an dem der Hund gehalten wird

    Ansprechpartner

    2.3 Buchhaltung, Controlling und Steuern

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausstraße 7

    35683 Dillenburg

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.12.2022

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    2.2 Stadtkasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 7

    35683 Dillenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: 02771 896-0

    Telefax: 02771 896-123

    E-Mail: ressortleitung2@dillenburg.de

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Oranienstadt Dillenburg

    Empfänger: Oranienstadt Dillenburg

    IBAN: DE65 5165 0045 0000 0000 75

    BIC: HELADEF1DIL

    Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2022

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Schwerbehindertenausweises
    • bei gewerblicher Hundehaltung, zusätzlich: Handelsregisterauszug des Betriebes

    Handlungsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport   am 31.03.2020

    Version

    Technisch erstellt am 20.03.2014

    Technisch geändert am 13.05.2025

    Stichwörter

    Hundeanmeldung, Hunde, Hundesteuer, Gemeindesteuern, kommunale Steuern, Hundeabmeldung, Hund Anmeldung, Hund, Hunde abmelden, Hunde anmelden, Hundehaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019