Wohngeld
Beschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Online-Dienste
Zuständigkeit
An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.
Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.
- Wohngeld(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
Ansprechpartner
Landkreis Gießen - Fachdienst 50 - Soziales und Senioren
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 07 60
35352 Gießen
Kontakt
Telefon: 0641 9390-0
E-Mail: info@lkgi.de
Internet
Landkreis Gießen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 07 60
35352 Gießen
Kontakt
Telefon: 0641 9390-0
E-Mail: info@lkgi.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Gemeinde Rabenau
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06407 9109-0
Telefax: 06407 9109-30
E-Mail: info@rabenau.de
Kontaktperson
Frau Nadine Starkowske
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Gemeinde Rabenau - Abteilung III - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Verwaltungsparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Verwaltungsparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 40
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06407 9109-23
Telefax: 06407 9109-30
E-Mail: n.starkowske@rabenau.de
Kontaktperson
Frau Nadine Starkowkse
Gemeinde Rabenau - Sozialamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Verwaltungsparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Verwaltungsparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 40
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06407 9109-25
E-Mail: k.planz@rabenau.de
Kontaktperson
Frau Nadine Starkowske
erforderliche Unterlagen
Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Wohngeldgesetz (WoGG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 1 Wohngeldzuständigkeitsverordnung (WoGZustV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.
- Wohngeld - Informationen des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013
Stichwörter
Wohnbeihilfe, Mietzuschuss, Wohngeldhöhe, Wohnung, Wohngeld, Wohngeldstelle, Wohngeldgesetz, Wohngeldbescheid, Wohnungsamt