Sterbegeld für Kriegsopfer beantragen
Beschreibung
Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.
- Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden, Pflegezulage jedoch höchstens nach Stufe II.
Zuständigkeit
an das für den Wohnort der verstorbenen Person zuständige Amt für Versorgung und Soziales - Versorgungsamt.
Ansprechpartner
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 101052
35340 Gießen
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 0641 7936-0
Telefax: 0641 7936-117
E-Mail: postmaster@havs-gie.hessen.de
Internet
Weitere Informationen
Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) errreichbar.
erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde
- Nachweise zum Verwandtschaftsverhältnis (durch Stammbuch)
Die Versorgungsbehörde kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.
Formulare
Antragsformulare erhalten Sie von der Versorgungsbehörde.
Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind Angehörige, wenn sie mit dem Verstorbenen zur Zeit des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. Hierbei gilt folgende Rangfolge:
- Ehegatte
- Lebenspartner
- Kinder
- Eltern
- Stiefeltern
- Pflegeeltern
- Enkel
- Großeltern
- Geschwister
- Geschwisterkinder
Hat der Verstorbene mit keiner dieser Personen in häuslicher Gemeinschaft gelebt, wird das Sterbegeld in gleicher Rangfolge an denjenigen gezahlt, dessen Unterhalt der Verstorbene getragen hat.
Sind keine Anspruchsberechtigten vorhanden, kann das Sterbegeld an denjenigen gezahlt werden, der die Kosten der letzten Krankheit oder der Bestattung getragen oder den Verstorbenen bis zu seinem Tod gepflegt hat.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können das Sterbegeld bei der zuständigen Versorgungsbehörde beantragen.
Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei.
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Stichwörter
Sterbemonat, Einkommensminderungen, Pflegezulage, Bestattung, Kriegsopfer, Beschädigte, Versorgungsbezüge, Sterbegeld