Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet Beurkundung

    Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet Beurkundung

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben möchten und mit der Mutter nicht verheiratet sind, können Sie bereits vor Geburt des Kindes in die Adoption einwilligen. Dafür müssen Sie Ihren Verzicht auf die Übertragung der Sorge beurkunden lassen.

    Beschreibung

    Damit ein Kind zur Adoption freigegeben werden kann, bedarf es der Einwilligung beider Eltern. Diese Einwilligung kann in der Regel erst acht Wochen nach Geburt des Kindes erteilt werden.

    Wenn die Mutter nicht verheiratet ist, können Sie als Vater die Einwilligung in die Adoption bereits vor der Geburt des Kindes erteilen. Dafür bedarf es auch eine Erklärung, durch die Sie als Vater auf die Übertragung der Sorge des Kindes verzichtet. Mit dieser Erklärung verzichten Sie darauf, dass Sie das Sorgerecht für Ihr Kind beantragen wollen. Das ist eine Voraussetzung für die Freigabe zur Adoption. Diese Erklärung muss beurkundet werden, damit Sie über die Rechtswirkung und Konsequenzen aufgeklärt werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Adoptionsstelle im örtlich zuständigen Jugendamt.

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostanlage 29

    35390 Gießen

    Kontakt

    Telefon: 0641 306-1377

    Telefon: 0641 306-0(Vermittlung zum Bereitschaftsdienst)

    Telefax: 0641 306-2381

    E-Mail: jugendamt@giessen.de

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    • Sie müssen der Vater des Kindes sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    • In einem persönlichen Gespräch müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie der Vater des Kindes sind, sofern sie die Vaterschaft noch nicht erklärt haben.
    • Die Urkundsbeamtin oder der Urkundsbeamte klärt Sie über die Rechtswirkung der Erklärung auf.
    • Die Beurkundung erfolgt sofort und die Erklärung ist sofort wirksam.
    • Die Erklärung wird dann an das Familiengericht übersandt.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 07.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Adoption, Verzicht auf Sorgeerklärung, Ungewollte Schwangerschaft, Einwilligung in Adoption, Verzichtserklärung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de