Jugendamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0641 306-1377
Telefon: 0641 306-0(Vermittlung zum Bereitschaftsdienst)
Telefax: 0641 306-2381
E-Mail: jugendamt@giessen.de
Zuständigkeit für
Gießen
- Adoption - Verzichtserklärung des nicht mit der Mutter verheirateten Vaters betreffend die elterliche Sorge
- Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
- Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen
- Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
- Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft
- Elternbeitrag Kindertagespflege (Festsetzung und Übernahme)
- Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet Beurkundung
- Erlaubnis für den Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder erhalten
- Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung
- Förderungsgewährung in der Kindertagespflege
- Frühe Hilfen
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Beratung und Unterstützung
- Gemeinsame elterliche Sorge bei nicht verheirateten Eltern; Sorgerecht beantragen
- Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
- Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
- Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung Gewährung
- Hilfen zur Erziehung
- Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt
- Jugendberatung
- Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)
- Kindertageseinrichtungen
- Kindertagespflege Erlaubnis
- Mutterschaftsanerkennung
- Pflegekinder: Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen
- Sorgeerklärung Beurkundung
- Sorgeregister Ausstellung
- Sorgeregister Ausstellung Negativbescheinigung
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit Gewährung
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
- Vaterschaftsanerkennung
- Verfahren zur Annahme als Kind Beratung und Belehrung
- Vermittlungsakten Einsicht gewähren
- Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen Beurkundung
- Vormundschaft
- Widerrufserklärung der Einwilligung zur Adoption für Kinder über 14 Jahre