Wilder Müll EntsorgungOnline erledigen

    Abfall: Wilder Müll

    Beschreibung

    Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Online-Dienst

    Mängelmelder

    ID: L100001_388360059

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Stadt Rosbach v. d. Höhe - Abfallverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Homburger Straße 64

    Postfach

    61191 Rosbach v. d. Höhe

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Rosbach v. d. Höhe - Steuerverwaltung, Abfallbeseitigung

    Adresse

    Postanschrift

    Homburger Straße 64

    61191 Rosbach v. d. Höhe

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr

    Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr

    sowie nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06003 822-190

    Telefax: 06003 822-104

    Kontaktperson

    • Frau Stephanie Lohse
      Postanschrift

      Homburger Straße 64

      61191 Rosbach v. d. Höhe

      Telefon Festnetz: 06003 822-181

      E-Mail: lohse@rosbach-hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    "Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    herrenlose Fahrräder, Waschmaschine, Müllkippe, Elektromüll, Unrat, Autowrack, Bauschutt, herrenlose Räder, Fahrrad ohne Räder, Müllabfuhr, unerlaubte Entsorgung, kaputtes Fahrrad, alte Fahrräder, Fahrrad-Rahmen, Sperrmüll

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de