Abfall: Sperrmüll
Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeine erfragen.
Beschreibung
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Hinweise für Wetteraukreis: Recyclinghöfe
Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.
Hinweise für Florstadt: Abfall: Sperrmüll
Für die Abholung von Sperrmüll gibt es festgelegte Termine. Bitte melden Sie sich hierzu bei der Stadtverwaltung unter der 06035-96990
Die Abfuhr ist vorgesehen für sperrigen Hausrat aus privaten Haushalten, wie z.B. für alte Sofas, Sessel, Schränke, Betten, Matratzen, Tische und Teppiche. Sperrig sind all die Gegenstände, die nicht in eine 120L Abfalltonne (Restmülltonne) hineinpassen.
Kleinteile entsorgen Sie bitte über die Restmülltonne!
Bei sperrigem Material, das kein Hausrat ist, wie z.B. Türen (ohne Glas), Balken, Bretter, Zäune, gilt, dass dieses Material nur mitgenommen wird, wenn es von Wohngrundstücken stammt und die Bauarbeiten in Eigenhilfe erfolgt sind.
Bretter sind auf eine Länge von maximal 2,00 m zu kürzen.
Nicht mitgenommen werden: alle Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Spülmaschinen, Elektroherde, Fernseher, Computer, Monitore, Tiefkühltruhen, Radios etc. All diese Geräte können kostenlos bei den verschiedenen Recyclinghöfen des Wetteraukreises abgegeben werden.
Außerdem nicht mitgenommen wird: Fenster, Spiegel, Aquarien, mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz oder Altholz aus dem Außenbereich. Besagtes Holz kann an folgenden Recyclinghof-Standorten entsorgt werden: Butzbach, Echzell, Friedberg, Ortenberg und Niddatal.
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Zuständigkeit
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Florstadt - Umwelt & Müllwesen
Adresse
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1
Postfach
61197 Florstadt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: bauverwaltung@florstadt.de
Kontaktperson
Frau Christine Schuh
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1
61197 Florstadt
Fax: 06035 5054
Telefon Festnetz: 06035 969929
E-Mail: christine.schuh@florstadt.de
Stadt Florstadt - Service-Schalter
Adresse
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Strasse 1
61197 Florstadt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 16:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06035 96990
Telefax: 06035 5054
E-Mail: hauptverwaltung@florstadt.de
Kontaktperson
Frau Susanne Wiegert
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1
61197 Florstadt
Telefon Festnetz: 06035 96990
Fax: 06035 5054
E-Mail: susanne.wiegert@florstadt.de
Internet
Wetteraukreis - Abfallwirtschaftsbetrieb
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:30 Uhr
Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:30 Uhr
Mittwoch 08:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:30 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06031 9066-11
E-Mail: awb.service@awb-wetterau.de
Internet
Stichwörter
Abfallbehörde, Entsorgungswirtschaft, Müllbehörde, Recyclinghöfe
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise für Florstadt: Abfall: Sperrmüll
- Abfallsatzung der Stadt Florstadt:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Hinweise für Florstadt: Abfall: Sperrmüll
Für die Abholung des Sperrmülls werden pro angefangenen Kilogramm 28 Cent, jedoch mindestens 28€ erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Altmüll, Hausratbeseitigung, Mistbeseitigung, HMUKLV, Unratbeseitigung, Dreckbeseitigung, Sperrabfall, Schrottbeseitigung