Liegenschaftsbeschreibung - Auszug/Auskunft
Hier können Sie Ausgaben (Liegenschaftsbeschreibungen) aus dem Liegenschaftskataster erhalten.
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster enthält beschreibende Angaben über alle Flurstücke in Hessen, zu denen z. B. die Flur- und Flurstücksnummer, die Flächengröße, die Lagebezeichnung und die tatsächliche Nutzung gehören. Daneben werden im Liegenschaftskataster auch die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt.
Wenn Sie z. B. für ein Bauvorhaben entsprechende Angaben über Ihr Grundstück benötigen, können Sie Ausgaben (Liegenschaftsbeschreibung) aus dem Liegenschaftskataster erhalten.
Online-Dienst
Geodaten online
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
zuständige Stelle
Zuständig ist das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG).
Zuständigkeit
Auskünfte sowie Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie bei den Ämtern für Bodenmanagement sowie über das Online-Portal "Geodaten online".
- Geodaten-onlineKeine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Gemeinde Butzbach - [7.10] Bauleitplanung, Baugenehmigungen
Adresse
Postanschrift
Schlossplatz 1
35510 Butzbach
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 -12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 16.30 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6033 995333
Telefax: +49 6033 995174
E-Mail: wifoe@stadt-butzbach.de
Internet
Amt für Bodenmanagement Büdingen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 611 535-7000
Telefax: +49 611 327605100
E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de
Internet
Voraussetzungen
Grundsätzlich kann jede Person oder Stelle das Liegenschaftskataster als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Ausgaben daraus erhalten. Davon abweichend werden Angaben über die Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Eigentümerinnen und Eigentümer nur den Personen oder Stellen zugänglich gemacht, die ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Daten haben.
Rechtsgrundlage(n)
- § 16 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (HVGG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Für die Bereitstellung von Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster ohne Eigentumsangaben werden grundsätzlich keine Gebühren erhoben. Für die Prüfung des berechtigten Interesses für den Bezug von personenbezogenen Daten werden Gebühren nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVW) erhoben. In welcher genauen Höhe die Gebühren erhoben werden, hängt vom Einzelfall ab.
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 11.10.2016
Stichwörter
Geobasisdaten, Katasterbuch, Liegenschaftskataster, Geoinformationen, Grundstücksgrenze, Liegenschaftsbuch, Flurstücksgrenze, Gemarkung, Geodaten, Flurstück, Kataster, Grundstück, Vermessung, Grundbuchordnung, ALKIS, Grundbuch