Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Beschreibung
Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:
- Verkaufswagen/Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
- Fahrradständer
- Plakatierung
Inhalt der Erlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Online-Dienst
Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.
Ansprechpartner
Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 366-0
Telefax: +49 611 366-3435
E-Mail: info@mobil.hessen.de
Internet
Stadt Taunusstein - Verkehrsanlagen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 06128 241-0
Kontaktperson
Frau Melanie Reiß
Formulare
In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.
Hinweise für Taunusstein: Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Antrag auf Erlaubnis einer SondernutzungKeine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsgrundlage(n)
- § 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Bemerkungen
Hinweise für Taunusstein: Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und auf öffentlichen PlätzenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Verkaufsstand, Kreisstraßen, Sondernutzung, Informationsstand, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Sondernutzungsgenehmigung, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Plätze, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Landesstraßen, Sondernutzungserlaubnis, Warenstand, Gerüst, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Bundesstraßen, Straßen, Werbestand, Gerüst aufstellen