Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
Online-Dienst
Ausnahmen Verkehr
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.
Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.
Ansprechpartner
Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Allgemeines Straßenverkehrsrecht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadt Rodgau - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@rodgau.de
Kontaktperson
Frau Fuhrmann
Frau Hieronymus
Weitere Informationen
Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung kümmert sich um zahlreiche Belange, Anzeigen und Genehmigungen mit Auswirkungen auf den öffentlichen Bereich und sorgt für Sicherheit im Straßenverkehr für alle Beteiligten.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
- Straßenverkehrsangelegenheiten
- Verwarn- und Bußgeldangelegenheiten
- Verkehrsüberwachung durch die Ordnungspolizei
- Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- Veranstaltungen nach dem Hess. Gaststättengesetz
- Fundbüro
- Gefahrgutüberwachung
- Koordination freiwilliger Polizeidienst
Aktuelle Information
- zum Parken im öffentlichen Verkehrsraum und
- zu Hunden inklusiver der neuen Verordnung über den Leinenzwang für alle Hunde und die Aufsichtspflicht für andere Tiere
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Beschilderung, Genehmigung, Baustellen-Informationssystem, Sondernutzungen, Autobahnbaustelle, Straßenfest, Verkehrsraumeinschränkung, Poller, Veranstaltungen