Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung

    Beschreibung

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

    Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
     

    Online-Dienst

    Ausnahmen Verkehr

    ID: L100001_419686402

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2025

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.

    Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Allgemeines Straßenverkehrsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

    Kontakt

    Telefon: 06074 8180-0

    Telefax: 06074 8180-1912

    E-Mail: strassenverkehrsamt@kreis-offenbach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Rodgau - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Böckler-Straße 1

    63110 Rodgau

    Kontakt

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung kümmert sich um zahlreiche Belange, Anzeigen und Genehmigungen mit Auswirkungen auf den öffentlichen Bereich und sorgt für Sicherheit im Straßenverkehr für alle Beteiligten.

    Aufgaben und Verantwortlichkeiten

    • Straßenverkehrsangelegenheiten
    • Verwarn- und Bußgeldangelegenheiten
    • Verkehrsüberwachung durch die Ordnungspolizei
    • Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
    • Veranstaltungen nach dem Hess. Gaststättengesetz
    • Fundbüro
    • Gefahrgutüberwachung
    • Koordination freiwilliger Polizeidienst

    Aktuelle Information

    • zum Parken im öffentlichen Verkehrsraum und
    • zu Hunden inklusiver der neuen Verordnung über den Leinenzwang für alle Hunde und die Aufsichtspflicht für andere Tiere

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Beschilderung, Genehmigung, Baustellen-Informationssystem, Sondernutzungen, Autobahnbaustelle, Straßenfest, Verkehrsraumeinschränkung, Poller, Veranstaltungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019