Landesblindengeld
Beschreibung
Das Landesblindengeld ist eine Leistung des Landes Hessen, die einkommens-, vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen an zivilblinde Menschen, blinden Menschen Gleichgestellte und hochgradig in der Sehfähigkeit behinderte Menschen erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Online-Dienst
Online Antrag des LWV Hessen auf Blindengeld nach dem Hessischen Landesblindengeldgesetz (LBliGG)
Beschreibung
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Zuständigkeit
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung - Regionalmanagement für blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen -
Ansprechpartner
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Hauptverwaltung Kassel, Regionalmanagement für Blinde oder wesentl. sehbehinderte Menschen
Adresse
Hausanschrift
Ständeplatz 6-10
34117 Kassel
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
Kontakt
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Die Kosten für die augenfachärztliche Bescheinigung sind von der Antragstellerin/dem Antragsteller zu tragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das pauschalierte Landesblindengeld hinaus Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII beantragt werden. Siehe dazu auch das Stichwort Blindenhilfe/Aufstockungsleistung
Bemerkungen
Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Blindengeld für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen".
- Blindengeld(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
- LWV(Landeswohlfahrtverband Hessen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Landeswohlfahrtsverband, Landesblindengeld, Hochgradige Sehschwäche, Blindheit, blind, Blindengeld, LWV