Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen
Wenn Sie schwerbehindert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos den Personennahverkehr nutzen oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung erhalten.
Beschreibung
Menschen mit Schwerbehinderung können bestimmte Leistungen und Nachteilsausgleiche erhalten.
Wenn Sie etwa einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen.
Sie können damit folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder
- eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer
Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben.
Sie müssen die Eigenbeteiligung nicht zahlen, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder Sie bestimmte soziale Leistungen beziehen.
Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.
Personen mit bestimmten Merkzeichen können mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen.
Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Beiblatt und Wertmarke beantragen Sie formlos bei dem örtlich zuständigen Versorgungsamt.
Online-Dienste
Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis / ein Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis
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Antrag auf Feststellung einer Behinderung
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales.
Zuständigkeit
An das für Ihren Wohnort zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales.
Ansprechpartner
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
- gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke
Voraussetzungen
- Sie haben einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50.
- Sie besitzen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis.
- Auf Ihrem Schwerbehindertenausweis ist mindestens eins der folgenden Merkzeichen eingetragen:
- G
- aG
- B
- H
- Bl
- Gl
- TBl
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:
- Widerspruch
- Klage
Bearbeitungsdauer
- Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke: wenige Tage
- Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke: ungefähr 2 Wochen
- Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.
Kosten
Die Kosten gelten für die Ausstellung des Beiblatts.: Gebühr kostenfrei
Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein halbes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde.: Gebühr 53,00 EUR
Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein ganzes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde.: Gebühr 104,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 17.06.2025
Stichwörter
Merkzeichen, Schwerbehindertenausweis, Schwerbehinderung, unentgeltliche Beförderung, Wertmarke, Sozialleistungen, Beiblatt, Kfz-Steuer Ermäßigung, Eigenbeteiligung, Versorgungsamt