Reisepass Meldung wegen VerlustOnline erledigen

    Reisepass: Verlustanzeige

    Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

    Online-Dienst

    Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad König - Pass- und Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Schloßplatz 2

    Postfach

    64732 Bad König

    Kontaktperson

    • Herr Gerrit Göckel
      Postanschrift

      Schloßplatz 3

      64732 Bad König

      Telefon Festnetz: 06063 5009-38

      E-Mail: goeckel@stadt.badkoenig.de

    • Herr Stephan Krug
      Postanschrift

      Schloßplatz 3

      64732 Bad König

      Telefon Festnetz: 06063 5009-21

      E-Mail: krug@stadt.badkoenig.de

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass"  ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Reisepass, Reisepass Verlust, Ausweis, Pass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English