Abfallentsorgernummer Erteilung
Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede Ihrer Betriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen.
Beschreibung
Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.
Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.
Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.
Online-Dienst
Elektronisches Nummernvergabeverfahren
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 42 - Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 611 3309-2604
Telefax: +49 611 3309-2444
E-Mail: abfallwirtschaft-wi@rpda.hessen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.09.2022
Stichwörter
Abfallentsorgung, Begleitschein, Abfallentsorgernummer, Abfälle, Behördliche Betriebsnummer, Entsorgung, Abfall, Abfallnachweisverfahren, Nachweisverordnung, Übernahmeschein, Entsorger, Abfallrechtliche Betriebsnummer, Gefährliche Abfälle, Entsorgungsnachweis, Kennnummer, Abfallentsorger, Entsorgernummer, Sammelentsorgungsnachweis