Wohngeld
Beschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Online-Dienste
Wohngeld - Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Wohngeld - Mietzuschuss Weiterleistungsantrag
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.
Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.
- Wohngeld(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
Hinweise für Main-Taunus-Kreis: Ansprechpartner MTk
Wohngeldbehörde des Main-Taunus-Kreises
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim/Ts.
Kontakt: wohngeldbehoerde@mtk.org
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Kriftel - Soziales
Adresse
Postanschrift
Frankfurter Straße 33-37
65830 Kriftel
Öffnungszeiten
Donnerstag: 16:00 bis 18:00 Uhr
Weitere Informationen
Main-Taunus-Kreis - Amt für Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06192 201-0
Telefax: 06192 201-71883
E-Mail: soziales@mtk.org
Internet
Formulare
Wohngeld - Hinweise zum Antrag Datenschutzgrundverordnung
Wohngeld - Mietzuschuss (Antrag)
Wohngeld - Lastenzuschuss (Antrag)
Wohngeld - Hinweisblatt
Wohngeld - Lastenzuschuss (Checkliste)
Wohngeld - Mietzuschuss (Checkliste)
Wohngeld - Flyer (Türkisch)
Wohngeld - Flyer
Wohngeld - Flyer (Russisch)
Wohngeld - Flyer (Ukrainisch)
Wohngeld - Flyer (leichte Sprache)
Wohngeld - Flyer (Arabisch)
Wohngeld - Flyer (Englisch)
Wohngeld - Flyer (Polnisch)
Wohngeld - Flyer (Französisch)
erforderliche Unterlagen
Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Wohngeldgesetz (WoGG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 1 Wohngeldzuständigkeitsverordnung (WoGZustV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.
- Wohngeld - Informationen des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise für Main-Taunus-Kreis: Ansprechpartner MTk
Den Wohngeldrechner (gültig ab 01.01.2022) finden Sie unter o.g. Link.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013
Stichwörter
Wohnbeihilfe, Mietzuschuss, Wohngeldhöhe, Wohnung, Wohngeld, Wohngeldstelle, Wohngeldgesetz, Wohngeldbescheid, Wohnungsamt